
Finanzgerichtsverfahren
Bleibt der Einspruch erfolglos, ergeht eine Einspruchsentscheidung. Dagegen kann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben werden, § 47 FGO. Es folgen Klagebegründung, Erwiderung des Finanzamts, häufig ein Erörterungstermin und schließlich die mündliche Verhandlung. Finanzgerichtliche Verfahren dauern oft länger als ein Jahr, weshalb eine realistische Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten von Anfang an wichtig ist. Wir bereiten die Klage vor, führen den Schriftwechsel und vertreten Sie vor Gericht.
- Einspruch zurückgewiesen: Die Einspruchsentscheidung liegt vor, für die Klage bleibt ein Monat.
- Musterverfahren: Zu Ihrer Rechtsfrage ist bereits ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.
- Eilrechtsschutz: Es braucht vorläufigen Rechtsschutz, weil das Finanzamt bereits vollstreckt.




