Kompetenzfeld

Corporate Governance
& Compliance

Wer ein Unternehmen führt, haftet persönlich. Wir ordnen Zuständigkeiten und Kontrolle, machen Compliance im Alltag tragfähig und verteidigen Organe, wenn Ansprüche erhoben werden. Aus Hannover, bundesweit.

Das Kompetenzfeld

Wer führt,
haftet persönlich.

Corporate Governance beantwortet drei Fragen: Wer darf im Unternehmen entscheiden, wer kontrolliert diese Entscheidungen, und wer steht im Ernstfall dafür ein. Compliance sorgt dafür, dass die Antworten im Tagesgeschäft auch gelten. Für Geschäftsführer und Vorstände ist das keine Formalie: Sie schulden der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes nach § 43 GmbHG und § 93 AktG und haften bei Verstößen mit dem Privatvermögen. Entscheidend ist dabei selten das Ergebnis einer Entscheidung, sondern der Weg dorthin: Wer nachweisen kann, auf angemessener Informationsgrundlage und im Interesse der Gesellschaft gehandelt zu haben, steht auch dann gut da, wenn sich eine Entscheidung im Nachhinein als falsch erweist. Wir gestalten diese Strukturen, bevor es kritisch wird, und stehen an Ihrer Seite, wenn ein Vorwurf im Raum steht. Rechtsanwalt Thomas Frankfurth bringt dabei die Perspektive aus seiner langjährigen Tätigkeit als Justiziar einer großen Versicherung ein, Jörg Offenhausen die gesellschaftsrechtliche Seite.

Fachanwalt von corelaw prüft die Geschäftsordnung einer GmbH
01Leistung

Governance-Strukturen & Organverantwortung

Viele Unternehmen wachsen schneller als ihre Entscheidungswege. Dann führt die Geschäftsführung Geschäfte, für die sie die Gesellschafter hätte fragen müssen, oder Gesellschafter greifen in das operative Geschäft ein und übernehmen damit ungewollt Verantwortung. Wir sortieren das: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, Zustimmungskatalog für zustimmungspflichtige Geschäfte, klare Ressortverteilung bei mehreren Geschäftsführern und Berichtspflichten gegenüber Gesellschaftern oder Beirat. Dazu gehört die Frage, was Ressortverteilung tatsächlich bewirkt: Sie befreit nicht von der Verantwortung, begrenzt sie aber auf Überwachung, wenn sie schriftlich fixiert und gelebt wird. Wir prüfen außerdem Bestellung, Anstellungsvertrag und Entlastung und richten die Dokumentation so aus, dass Entscheidungen später belegbar sind.

Typische Situationen
  • Zuständigkeiten: Zwei Geschäftsführer, keine Ressortverteilung: jeder haftet faktisch für alles.
  • Zustimmungs­katalog: Ein Großauftrag wurde ohne Gesellschafterbeschluss gezeichnet, jetzt steht die Frage der Pflichtverletzung im Raum.
  • Beirat: Ein Beirat soll eingerichtet werden, seine Rechte und Pflichten sind aber nirgends geregelt.
Struktur prüfen lassen

Verwandt: Handels- & Gesellschaftsrecht · Wirtschaftsrecht

Anwälte von corelaw prüfen interne Richtlinien eines Unternehmens
02Leistung

Compliance-Management & Richtlinien

Ein Compliance-System ist kein Ordner im Regal, sondern die Summe aus Regeln, die jemand kennt, anwendet und kontrolliert. Wir beginnen mit einer Risikoanalyse: Wo entstehen in Ihrem Geschäft tatsächlich Risiken, bei Einkauf und Vergabe, im Umgang mit Amtsträgern, bei Geschenken und Einladungen, im Kartellrecht, im Datenschutz oder in der Lieferkette. Daraus entsteht ein überschaubares Set an Richtlinien, das zum Unternehmen passt, ergänzt um Schulungen, klare Verantwortlichkeiten und eine Kontrolle, die den Namen verdient. Wichtig ist die Dokumentation: Ein wirksames System entlastet die Geschäftsführung im Haftungsfall und mindert Bußgelder, ein System auf dem Papier nicht. Wir bauen es mit Ihnen auf, prüfen bestehende Strukturen und aktualisieren sie, wenn sich Gesetzeslage oder Geschäftsmodell ändern.

Typische Situationen
  • Richtlinien­dschungel: Es gibt zwanzig Regelungen, aber niemand weiß, welche gilt und wer sie kontrolliert.
  • Geschenke & Einladungen: Vertrieb und Einkauf brauchen eine belastbare Grenze, bevor daraus ein Korruptionsvorwurf wird.
  • Lieferkette: Ein Großkunde verlangt Nachweise zu Ihren Compliance-Standards, sonst platzt der Rahmenvertrag.
Compliance aufsetzen
Beratungsgespräch bei corelaw zum internen Meldesystem
03Leistung

Hinweisgeberschutz & interne Meldestelle

Ab in der Regel 50 Beschäftigten verlangt das Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle: vertraulich erreichbar, mit Eingangsbestätigung binnen sieben Tagen und Rückmeldung binnen drei Monaten. Wir richten die Meldestelle ein oder übernehmen sie als externe Stelle, schulen die Beteiligten und legen fest, wie Meldungen aufgenommen, geprüft und dokumentiert werden, ohne Datenschutz und Beschäftigtenrechte zu verletzen. Denn funktioniert der interne Weg nicht, meldet der Hinweisgeber nach außen, an Behörden oder an die Presse.

Typische Situationen
  • Fehlende Meldestelle: Das Unternehmen ist über 50 Beschäftigte gewachsen, ein Meldeweg existiert bis heute nicht.
  • Erste Meldung: Ein Hinweis auf Abrechnungsmanipulation liegt vor, jetzt fehlt ein sauberes Verfahren.
  • Repressalien: Einem Hinweisgeber wurde gekündigt, das Beweislastrisiko liegt beim Unternehmen.
Meldestelle einrichten
Rechtsanwalt von corelaw bespricht die D&O-Deckung mit einem Vorstand
04Leistung

D&O-Deckung & Organhaftung

Wird ein Organ in Anspruch genommen, entscheiden zwei Dinge: die Abwehr des Anspruchs und die Frage, ob die D&O-Versicherung dafür einsteht. Versicherer berufen sich gern auf wissentliche Pflichtverletzung und verweigern schon die Abwehrdeckung, gerade dann, wenn sie am dringendsten gebraucht wird. Wir prüfen Police und Bedingungen, melden fristgerecht, setzen die Deckung durch und verteidigen parallel gegen den Haftungsanspruch der Gesellschaft, des Insolvenzverwalters oder Dritter. Hier zahlt sich aus, dass wir das Versicherungsrecht aus der Innensicht kennen.

Typische Situationen
  • Abwehrdeckung: Der Versicherer verweigert die Deckung mit dem Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung.
  • Insolvenz­verwalter: Nach der Insolvenz werden Zahlungen nach Insolvenzreife zurückgefordert.
  • Nach dem Ausscheiden: Jahre später kommen Ansprüche aus der Amtszeit, der D&O-Schutz ist unklar.
Deckung prüfen lassen
Anwälte von corelaw in einer Verhandlung über Haftungsfragen
Warum corelaw

Struktur schaffen, bevor sie gebraucht wird

Governance und Haftung greifen ineinander. Lernen Sie unsere Anwälte kennen oder erfahren Sie mehr über die Kanzlei.

Gesellschaftsrecht und Haftung zusammen gedacht

Strukturfragen und persönliche Haftung werden nicht getrennt beraten, sondern aus einer Hand.

Versicherungsrecht aus der Innensicht

Wir kennen die Prüfpraxis der Versicherer und wissen, woran D&O-Deckungen scheitern.

Angemessen statt überreguliert

Ein Regelwerk, das zum Unternehmen passt, wirkt besser als ein Konzern-Handbuch, das niemand liest.

Belastbare Dokumentation

Entscheidungen werden so festgehalten, dass sie im Haftungsfall tragen.

Diskretion im Krisenfall

Interne Untersuchungen laufen vertraulich und ohne das Tagesgeschäft zu blockieren.

Vertretung bundesweit

Sitz in Hannover, Vertretung vor Gerichten in ganz Deutschland.

Rechtsanwalt von corelaw mit Akte auf dem Weg zu einer internen Untersuchung
05Leistung

Interne Untersuchungen & Krisenfall

Steht ein Vorwurf im Raum, entscheiden die ersten Tage. Wir klären zuerst den Rahmen: Welcher Sachverhalt wird untersucht, wer darf davon wissen, welche Daten dürfen ausgewertet werden und wo verlaufen die Grenzen des Datenschutzes und des Arbeitsrechts. Dann folgt die Aufklärung mit strukturierten Befragungen, gesicherten Unterlagen und einer Dokumentation, die auch gegenüber Behörden Bestand hat. Parallel klären wir die Folgefragen: arbeitsrechtliche Konsequenzen, Rückforderungen, Meldepflichten, eine mögliche Selbstanzeige und die rechtzeitige Information der D&O-Versicherung. Ziel ist, den Schaden zu begrenzen und handlungsfähig zu bleiben, statt von außen getrieben zu werden.

Vertraulich beraten lassen
Ablauf

So läuft Ihr Mandat ab

01

Bestandsaufnahme

Wir sichten Satzung, Geschäftsordnung, Anstellungsverträge und vorhandene Richtlinien und erfassen, wie im Alltag tatsächlich entschieden wird.

02

Risikoanalyse

Wir benennen die Stellen, an denen Haftung entsteht, und priorisieren nach tatsächlichem Risiko statt nach Checkliste.

03

Umsetzung

Sie erhalten die Dokumente, die Sie brauchen: Geschäftsordnung, Zustimmungskatalog, Richtlinien, Meldeverfahren, dazu Schulung der Beteiligten.

04

Im Ernstfall

Kommt es zum Vorwurf, führen wir die interne Untersuchung, sichern die D&O-Deckung und verteidigen Sie gegen Haftungsansprüche.

Häufige Fragen

Governance & Compliance: Ihre Fragen

Corporate Governance ist die Antwort auf drei Fragen: Wer entscheidet, wer kontrolliert und wer haftet. Konkret geht es um die Aufgabenverteilung zwischen Geschäftsführung, Gesellschaftern und einem etwaigen Beirat, um Geschäftsordnungen, Zustimmungskataloge und Berichtspflichten. Auch ohne börsennotierte Struktur lohnt sich das: Klare Zuständigkeiten verhindern Streit, beschleunigen Entscheidungen und sind im Haftungsfall der entscheidende Nachweis, dass sorgfältig gearbeitet wurde.

Ein Geschäftsführer muss die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden (§ 43 GmbHG), für Vorstände gilt § 93 AktG. Verletzt er diese Pflicht, haftet er der Gesellschaft mit dem Privatvermögen, etwa bei riskanten Geschäften ohne ausreichende Information, bei nicht abgeführten Steuern und Sozialabgaben oder bei verspätetem Insolvenzantrag. Entlastend wirkt, wer Entscheidungen auf einer angemessenen Informationsgrundlage getroffen und dokumentiert hat.

Sie schützt unternehmerische Entscheidungen, die sich im Nachhinein als falsch erweisen: Wer vernünftigerweise annehmen durfte, auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohl der Gesellschaft zu handeln, haftet nicht für das Ergebnis. Entscheidend ist deshalb der Weg zur Entscheidung, nicht ihr Ausgang. Wir sorgen dafür, dass Ihre Entscheidungsprozesse diesen Maßstab erfüllen und im Streitfall belegbar sind.

Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle einrichten. Sie muss vertrauliche Meldungen ermöglichen, Eingänge bestätigen, Fälle in gesetzten Fristen bearbeiten und Hinweisgeber vor Benachteiligung schützen. Fehlt das System oder funktioniert es nicht, drohen Bußgelder, und Hinweise gehen stattdessen direkt an Behörden oder die Presse.

Zuerst sichern, dann prüfen: Der Sachverhalt wird vertraulich aufgenommen, relevante Daten werden gesichert, und es wird entschieden, wer intern überhaupt eingebunden werden darf. Danach folgt eine strukturierte Aufklärung mit sauberer Dokumentation, arbeitsrechtlichen Konsequenzen und, wenn nötig, der Entscheidung über eine Selbstanzeige oder Meldung an Behörden. Kritisch ist der Datenschutz bei Auswertungen und die Wahrung von Beschäftigtenrechten.

Die D&O-Versicherung schützt Organe vor den finanziellen Folgen persönlicher Haftung und übernimmt zunächst die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Nicht gedeckt sind in der Regel vorsätzliche Pflichtverletzungen und wissentliche Verstöße, genau darauf stützen Versicherer ihre Ablehnungen häufig. Wir prüfen die Bedingungen, melden den Fall fristgerecht und setzen die Deckung durch, notfalls parallel zur Abwehr des Haftungsanspruchs.

Governance legt die Struktur fest: Zuständigkeiten, Kontrollen und Berichtswege. Compliance füllt sie mit Leben: Richtlinien, Schulungen, Meldewege und Kontrolle ihrer Einhaltung. Ohne Struktur bleiben Richtlinien Papier, ohne Richtlinien bleibt die Struktur wirkungslos. Deshalb beraten wir beides zusammen und nicht als getrennte Projekte.

Das hängt von Größe, Branche und Risikoprofil ab. In der Regel beginnen wir mit einer kompakten Bestandsaufnahme zu einem festen Honorar, aus der ein priorisierter Maßnahmenplan entsteht. Danach arbeiten wir entweder projektbezogen an einzelnen Bausteinen oder begleiten Sie laufend zu einer Pauschale. Den Rahmen nennen wir vor der Mandatierung.

Die Haftung endet nicht mit der Amtsniederlegung. Ansprüche der Gesellschaft verjähren regelmäßig erst nach fünf Jahren, bei Steuern und Sozialabgaben kann das Finanzamt oder der Träger noch Jahre später zugreifen. Wichtig sind deshalb eine saubere Übergabe, eine Entlastung durch die Gesellschafter und die Klärung, ob der D&O-Schutz auch nach dem Ausscheiden für Altfälle greift.

Ja. Unser Sitz ist in Hannover, beraten und vertreten werden Mandanten im gesamten Bundesgebiet, persönlich, per Video oder telefonisch. Verfahren führen wir vor den zuständigen Gerichten in ganz Deutschland.