Rechtsgebiet

Steuerstraf­recht

Beim Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigt corelaw Sie in Hannover und bundesweit, mit einer Strategie, die steuerliche und strafrechtliche Ebene zusammen denkt. Diskret und entschlossen.

Das Rechtsgebiet

Ruhe bewahren,
Verteidigung mit System.

Steuerstrafrecht beginnt dort, wo aus einer steuerlichen Angelegenheit der Vorwurf einer Straftat wird, meist wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Betroffen sind nicht nur vermeintliche Steuersünder, sondern häufig Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen, die sich unvermittelt in einer bedrohlichen Situation wiederfinden. Jetzt zählen nicht nur Zahlen, sondern auch Zeitpunkt, Beweislage und das eigene Verhalten gegenüber Finanzamt und Ermittlern. Unser Fachanwalt für Steuerrecht verteidigt Sie diskret und entschlossen, im Ermittlungsverfahren wie in der Hauptverhandlung, und denkt beide Ebenen von Anfang an zusammen. Denn Aussagen gegenüber dem Finanzamt können zugleich strafrechtlich relevant sein. Wer früh und richtig handelt, hat deutlich bessere Karten. Unser Anspruch: Ruhe in ein Verfahren bringen, das für Sie Ausnahmezustand ist.

Fachanwalt von corelaw mit Mandatsakte im Kanzlei-Flur
01Leistung

Verteidigung im Steuerstraf­verfahren

Ein Steuerstrafverfahren beginnt meist mit dem Ermittlungsverfahren: Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft werten Unterlagen, Kontobewegungen und Zeugenaussagen aus, oft ausgelöst durch eine Betriebsprüfung oder einen Hinweis Dritter. In dieser Phase entscheidet sich, wie das Verfahren weiterläuft. Deshalb nehmen wir zuerst Akteneinsicht und bewerten die Beweislage, bevor irgendeine Aussage gemacht wird. Das Gesetz sieht bei Steuerhinterziehung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Viele Verfahren enden jedoch früher, durch Einstellung, Strafbefehl oder eine Verständigung. Wir verteidigen Sie gegenüber Fahndung, Staatsanwaltschaft und Gericht und sagen Ihnen ehrlich, wie Ihre Aussichten stehen.

Typische Situationen
  • Einleitungs­mitteilung: Sie erfahren schriftlich vom Verfahren, ein Anhörungstermin steht bereits an.
  • Schätzung als Vorwurf: Der Tatvorwurf stützt sich auf Schätzungen der Betriebsprüfung, nicht auf konkrete Belege.
  • Strafbefehl: Es droht ein Strafbefehl, dessen Höhe über Vorstrafe und berufliche Zulassung entscheidet.
Verteidigung besprechen

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Fachanwalt von corelaw prüft Ermittlungsunterlagen am Schreibtisch
02Leistung

Durchsuchung & Ermittlungs­verfahren

Eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung trifft die meisten Betroffenen unvorbereitet. Entscheidend ist, in diesem Moment nichts falsch zu machen: Ruhe bewahren, sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen, keinen Widerstand leisten und vor allem keine Angaben zur Sache machen. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht und müssen sich nicht selbst belasten. Alles, was in diesen Minuten gesagt wird, kann später gegen Sie verwendet werden. Rufen Sie umgehend einen Verteidiger an, auch während die Durchsuchung noch läuft. Notieren Sie, welche Unterlagen und Datenträger sichergestellt werden, und unterschreiben Sie ohne anwaltlichen Rat nichts. Wir sind in solchen Situationen kurzfristig erreichbar und geben Ihnen unmittelbar Handlungssicherheit.

Typische Situationen
  • Durchsuchung: Die Steuerfahndung steht morgens vor der Tür und will Unterlagen und Server mitnehmen.
  • Vermögensarrest: Konten sind gepfändet oder Vermögen ist vorläufig gesichert, das Geschäft steht still.
  • Zeugenladung: Mitarbeiter oder Geschäftspartner werden als Zeugen geladen und fragen bei Ihnen nach.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Anwälte von corelaw im Gespräch zur strafbefreienden Selbstanzeige
03Leistung

Selbstanzeige

Die Selbstanzeige nach § 371 AO ist der einzige Weg, nach vollendeter Steuerhinterziehung noch Straffreiheit zu erlangen. Sie wirkt aber nur, wenn sie vollständig ist, alle unverjährten Zeiträume einer Steuerart umfasst und rechtzeitig erfolgt, bevor ein Sperrgrund eintritt, etwa die Bekanntgabe einer Prüfung oder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Zusätzlich müssen die verkürzten Steuern fristgerecht nachgezahlt werden. Schon kleine Lücken lassen die strafbefreiende Wirkung insgesamt entfallen. Wir prüfen die Voraussetzungen und bereiten Ihre Selbstanzeige sorgfältig und diskret vor.

Typische Situationen
  • Auslandskonten: Kapitalerträge wurden über Jahre nicht erklärt, eine Kontrollmitteilung ist zu erwarten.
  • Kryptogewinne: Gewinne aus Kryptowerten blieben unversteuert, die Handelsplätze melden inzwischen.
  • Umsatzsteuer: Voranmeldungen waren unrichtig oder verspätet, es geht um Berichtigung nach § 153 AO.
Selbstanzeige prüfen lassen
Fachanwalt von corelaw bespricht die Verteidigungsstrategie mit einem Mandanten
04Leistung

Zwei Ebenen, eine Verteidigung

Das Steuerrecht klärt, welche Steuern in welcher Höhe geschuldet werden. Das Steuerstrafrecht fragt zusätzlich, ob strafbar gehandelt wurde. Beide Ebenen laufen oft parallel: Während Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft ermitteln, gehen Betriebsprüfung oder Einspruchsverfahren beim Finanzamt weiter. Aussagen gegenüber dem Finanzamt können die strafrechtliche Verteidigung gefährden, wenn sie nicht abgestimmt sind. Wir führen deshalb beide Verfahren aus einer Hand, stimmen jede Erklärung aufeinander ab und nutzen Instrumente wie die tatsächliche Verständigung, um beide Ebenen einvernehmlich zu klären.

Typische Situationen
  • Doppelte Front: Das Finanzamt schätzt hoch, parallel läuft das Strafverfahren mit denselben Zahlen.
  • Verständigung: Ein Gespräch über Steuerhöhe und Strafmaß steht an, beides hängt zusammen.
  • Nachzahlung: Die Steuer soll strafmildernd gezahlt werden, ohne ein Geständnis vorwegzunehmen.
Fall besprechen
Anwalt von corelaw auf dem Weg zum Gericht
Warum corelaw

Verteidigung ist Vertrauenssache

Steuerstrafrecht ist ein Grenzgebiet zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Bei uns führt Ihr Mandat ein Fachanwalt für Steuerrecht, der beide Ebenen versteht. Erfahren Sie mehr über die Kanzlei.

Beide Ebenen beherrscht

Ihr Verteidiger versteht Steuerrecht und Strafrecht und stimmt beide von Anfang an aufeinander ab.

Diskretion selbstverständlich

Ihr Verfahren bleibt vertraulich, gegenüber Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit.

Erreichbar, wenn es zählt

Bei einer Durchsuchung sind wir auch kurzfristig telefonisch für Sie da.

Ehrliche Einschätzung

Wir sagen Ihnen, wie die Erfolgsaussichten wirklich stehen, statt Erwartungen zu wecken.

Klare Kommunikation

Verständliche Empfehlungen statt Paragrafendeutsch, auch in schwierigen Lagen.

Bundesweite Verteidigung

Sitz in Hannover, Verteidigung vor Steuerfahndung, Staatsanwaltschaften und Gerichten in ganz Deutschland.

Rechtsanwalt von corelaw mit Mandant im Gerichtssaal
05Leistung

Früh handeln, Spielraum sichern

Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer ist der Spielraum. Im frühen Stadium lässt sich Akteneinsicht nehmen, bevor Aussagen gemacht werden, eine Selbstanzeige vorbereiten, solange kein Sperrgrund eingetreten ist, und auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hinwirken, bis hin zur Einstellung des Verfahrens. Wer erst nach der Anklage handelt, hat viele Möglichkeiten bereits verloren: Vorschnelle Aussagen lassen sich nicht zurückholen, und unterschätzte Nebenfolgen wie Gewerbeuntersagung oder der Verlust beruflicher Zulassungen wiegen oft schwerer als die eigentliche Strafe. Melden Sie sich deshalb beim ersten Anzeichen eines Verfahrens, etwa einem Anhörungsbogen, einer Prüfungsanordnung oder einer Vorladung. Wir bewerten Ihre Situation ehrlich und entwickeln eine Strategie, die Beruf und Betrieb schützt.

Vertraulich beraten lassen
Ablauf

So läuft Ihr Mandat ab

01

Erstkontakt

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminbuchung, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

02

Analyse

Wir nehmen Akteneinsicht und bewerten die Beweislage, bevor irgendeine Aussage gemacht wird.

03

Strategie

Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung und eine Verteidigungslinie, die steuerliche und strafrechtliche Ebene verbindet.

04

Verteidigung

Wir vertreten Sie gegenüber Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Gericht, bis zum Abschluss des Verfahrens.

Häufige Fragen

Steuerstrafrecht: Ihre Fragen

Das Steuerstrafrecht regelt die strafrechtliche Verfolgung von Steuerdelikten, insbesondere der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Es verbindet Regeln der Abgabenordnung mit dem allgemeinen Strafrecht und der Strafprozessordnung. Betroffen sind Privatpersonen, Unternehmer und Geschäftsführer, gegen die wegen unrichtiger oder unterlassener Angaben gegenüber dem Finanzamt ermittelt wird.

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig verschwiegen werden und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Vorteile erlangt werden. Erfasst sind auch Fälle, in denen Steuererklärungen schlicht nicht abgegeben werden, obwohl eine Pflicht dazu bestand.

Das Gesetz sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Die konkrete Höhe hängt vom Hinterziehungsbetrag, der Dauer, der Vorgehensweise und dem Verhalten nach der Tat ab. Kleinere Fälle enden häufig mit Geldstrafe oder Einstellung gegen Auflage.

Feste Grenzen gibt es nicht, die Rechtsprechung orientiert sich aber an Richtwerten. Ab etwa 50.000 Euro Hinterziehungsbetrag pro Tat kommt regelmäßig kein Strafbefehl mehr in Betracht, ab etwa einer Million Euro ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung der Regelfall, sofern keine gewichtigen Milderungsgründe vorliegen.

Eine Selbstanzeige nach § 371 AO wirkt strafbefreiend, wenn sie vollständig ist, alle unverjährten Zeiträume einer Steuerart umfasst und rechtzeitig erfolgt, also bevor ein Sperrgrund eintritt, etwa die Bekanntgabe einer Prüfung oder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Zusätzlich müssen die verkürzten Steuern fristgerecht nachgezahlt werden.

Häufigste Fehler sind unvollständige Angaben, sogenannte Teilselbstanzeigen, die vergessene Einbeziehung einzelner Jahre oder Konten, verspätete Abgabe nach Beginn einer Prüfung sowie die fehlende oder verspätete Nachzahlung. Schon kleine Lücken können die strafbefreiende Wirkung insgesamt entfallen lassen, weshalb die Vorbereitung sorgfältig erfolgen muss.

Bleiben Sie ruhig, prüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an, auch während die Durchsuchung noch läuft. Notieren Sie, was durchsucht und mitgenommen wird, und unterschreiben Sie nichts ohne anwaltlichen Rat.

Nein. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht und müssen sich nicht selbst belasten. Vor jeder inhaltlichen Äußerung sollte Akteneinsicht genommen und die Beweislage bewertet werden. Vorschnelle Angaben ohne Kenntnis der Ermittlungsakte schaden der Verteidigung häufig mehr, als sie nützen.

Zunächst ermitteln Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft, oft mit Durchsuchung und Auswertung von Unterlagen. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage. Kommt es zur Anklage, folgt die Hauptverhandlung vor dem Gericht, in der über Schuld und Strafe entschieden wird.

Das Steuerrecht klärt, welche Steuern in welcher Höhe geschuldet werden, etwa in Betriebsprüfung oder Einspruchsverfahren. Das Steuerstrafrecht fragt zusätzlich, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Beide Ebenen laufen oft parallel und müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden, damit steuerliche Aussagen die strafrechtliche Verteidigung nicht gefährden.

Die tatsächliche Verständigung ist eine Einigung zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt über unklare Sachverhalte, etwa die Höhe von Umsätzen oder Betriebsausgaben. Sie kann die Grundlage für ein Steuerstrafverfahren erheblich beeinflussen und wird häufig mit einer Verfahrensabsprache im Strafverfahren kombiniert, um beide Ebenen einvernehmlich zu klären.

Neben Geld- oder Freiheitsstrafe drohen berufliche Nebenfolgen: Gewerbeuntersagung, Verlust von Zulassungen bei bestimmten Berufen, Eintragungen im Führungszeugnis und im Gewerbezentralregister sowie Reputationsschäden. Bei Beamten, Geschäftsführern und reglementierten Berufen können diese Folgen wirtschaftlich schwerer wiegen als die eigentliche Strafe. Wir prüfen frühzeitig, welche Nebenfolgen im Einzelfall drohen, und richten die Verteidigung darauf aus.

Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beträgt regelmäßig fünf Jahre, in besonders schweren Fällen zehn Jahre. Daneben läuft die steuerliche Festsetzungsfrist, die bei Hinterziehung zehn Jahre beträgt. Beide Fristen unterliegen eigenen Regeln zu Beginn und Unterbrechung, weshalb eine genaue Berechnung immer den Einzelfall erfordert.

Die Kosten richten sich nach Umfang, Aktenlage und Verfahrensstadium und werden meist auf Stunden- oder Pauschalbasis vereinbart. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen einen transparenten Rahmen, bevor Sie sich entscheiden. Gerade bei Durchsuchungen zahlt sich frühzeitige Verteidigung durch geringere Folgeschäden meist mehrfach aus.

Ja. corelaw hat den Sitz in Hannover, verteidigt Mandanten aber bundesweit vor Steuerfahndung, Staatsanwaltschaften und Gerichten, telefonisch, per Video oder persönlich. Gerade bei kurzfristigen Durchsuchungen ist eine schnelle telefonische Erreichbarkeit unabhängig vom Standort entscheidend. Auch bundesweit bleibt ein fester Ansprechpartner in Hannover für Sie zuständig.

Sofort. Rufen Sie uns während der Durchsuchung an unter +49 511 54747-305 oder schreiben Sie an info@corelaw.de. Wir übernehmen kurzfristig die Verteidigung und geben Ihnen unmittelbar Handlungssicherheit. Termine außerhalb akuter Fälle buchen Sie bequem online über die Terminbuchung. So vermeiden Sie in den entscheidenden ersten Stunden folgenschwere Fehler.