
Gesellschafterstreit
Wenn Gesellschafter sich zerstreiten, steht schnell das ganze Unternehmen still. Typisch sind Konflikte über Beschlüsse, Gewinnverwendung, die Geschäftsführung oder den Ausschluss eines Gesellschafters. Wir sichern zuerst Ihre Rechte und Fristen, etwa auf Auskunft, Einsicht oder die Anfechtung von Beschlüssen, und prüfen Satzung und Beschlusslage. Häufig lässt sich der Streit durch Verhandlung lösen, sonst setzen wir Ansprüche wie Ausschluss, Einziehung oder Abfindung vor dem Landgericht durch. Unser Ziel: eine Lösung, die das Unternehmen handlungsfähig hält.
- Überstimmt: Der Mehrheitsgesellschafter beschließt an Ihnen vorbei, Ausschüttungen bleiben aus.
- Abberufung: Sie sollen als Geschäftsführer abberufen werden, die genannten Gründe sind vorgeschoben.
- Informationsrechte: Jahresabschluss und Unterlagen werden Ihnen trotz Aufforderung nicht vorgelegt.




