Rechtsgebiet

Handels- & Gesellschafts­recht

Ob Gründung, Beteiligung, Unternehmenskauf oder Gesellschafterstreit: Wir gestalten Ihr Unternehmen rechtssicher und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck. Als Fachanwaltskanzlei in Hannover, für Unternehmen bundesweit.

Das Rechtsgebiet

Strukturen, die den
Betrieb schützen.

Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt, wie Unternehmen entstehen, geführt werden und sich im Konfliktfall auseinandersetzen. Es entscheidet über Haftung, Beteiligung und die Spielregeln zwischen Gesellschaftern, und damit über den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Unsere Fachanwälte beraten Gründer, Geschäftsführer und Gesellschafter von der Wahl der Rechtsform über den Gesellschaftsvertrag bis zu Unternehmenskauf und Nachfolge. Kommt es zum Streit, vertreten wir Ihre Interessen konsequent, in der Verhandlung wie vor Gericht. Unser Anspruch dabei: vorausschauend gestalten, statt später zu streiten.

Fachanwalt von corelaw berät einen Gründer zur Rechtsform am Schreibtisch
01Leistung

Gründung & Rechtsform

Am Anfang jedes Unternehmens steht die Wahl der Rechtsform. Sie entscheidet über Haftung, Steuern, Kapitalbedarf und Aufwand, und wer sie übereilt trifft, zahlt oft jahrelang dafür. Wir analysieren Ihr Vorhaben und empfehlen die Struktur, die zu Ihren Zielen passt: die GmbH mit bewährtem Haftungsschutz ab 25.000 Euro Stammkapital, die UG als kapitalschonender Einstieg ab einem Euro oder Personengesellschaften wie GbR und KG, wo Flexibilität wichtiger ist als Haftungsbegrenzung. Zur Gründung gehören ein durchdachter Gesellschaftsvertrag, die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister. Wir begleiten Gründer durch alle Schritte, damit die Struktur auch bei Wachstum Bestand hat.

Typische Situationen
  • Ungleiche Beiträge: Mehrere Gründer bringen Kapital, Arbeit und Idee ein, die Anteile sollen das fair abbilden.
  • Rechtsformwechsel: Aus der GbR soll eine GmbH werden, ohne stille Reserven aufzudecken.
  • Investoreneinstieg: Ein Investor soll beteiligt werden, ohne dass die Gründer die Kontrolle verlieren.
Gründung besprechen

Verwandt: Steuerrecht · Wirtschaftsrecht

Fachanwalt von corelaw im Beratungsgespräch zu Gesellschaftsvertrag und Beteiligungen
02Leistung

Gesellschaftsvertrag & Beteiligungen

Der Gesellschaftsvertrag ist das Grundgesetz Ihres Unternehmens. Er regelt Geschäftsanteile, Stimmrechte, Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Nachfolge und die Frage, was passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheidet. Standardmuster aus dem Internet werden diesen Fragen fast nie gerecht: Ein durchdachter Vertrag verhindert Streit, den ein schlechter Vertrag erst möglich macht. Auch Wachstum braucht klare Regeln. Ob Aufnahme neuer Gesellschafter, stille Beteiligung, Kapitalerhöhung oder Investoreneinstieg, jede Maßnahme verändert die Machtverhältnisse. Wir gestalten Beteiligungsverträge, Gesellschaftervereinbarungen und Regelungen zu Mitsprache, Exit und Verwässerungsschutz, damit Ihre Interessen in jeder Phase gesichert bleiben.

Typische Situationen
  • Mustervertrag: Der Standardvertrag regelt weder Abfindung noch Wettbewerbsverbot und passt nicht zum Unternehmen.
  • Mitarbeiter­beteiligung: Ein Leistungsträger soll am Gewinn beteiligt werden, ohne Stimmrechte zu erhalten.
  • Abfindungsklausel: Beim Ausscheiden eines Gesellschafters ist die vereinbarte Abfindung unwirksam oder ruinös.
Vertrag prüfen lassen
Anwalt von corelaw im Besprechungsraum mit Mandanten
03Leistung

Gesellschafterstreit

Wenn Gesellschafter sich zerstreiten, steht schnell das ganze Unternehmen still. Typisch sind Konflikte über Beschlüsse, Gewinnverwendung, die Geschäftsführung oder den Ausschluss eines Gesellschafters. Wir sichern zuerst Ihre Rechte und Fristen, etwa auf Auskunft, Einsicht oder die Anfechtung von Beschlüssen, und prüfen Satzung und Beschlusslage. Häufig lässt sich der Streit durch Verhandlung lösen, sonst setzen wir Ansprüche wie Ausschluss, Einziehung oder Abfindung vor dem Landgericht durch. Unser Ziel: eine Lösung, die das Unternehmen handlungsfähig hält.

Typische Situationen
  • Überstimmt: Der Mehrheitsgesellschafter beschließt an Ihnen vorbei, Ausschüttungen bleiben aus.
  • Abberufung: Sie sollen als Geschäftsführer abberufen werden, die genannten Gründe sind vorgeschoben.
  • Informationsrechte: Jahresabschluss und Unterlagen werden Ihnen trotz Aufforderung nicht vorgelegt.
Fall besprechen
Fachanwalt von corelaw mit Mandatsakte im Kanzlei-Flur in Hannover
04Leistung

Geschäftsführer­haftung

Grundsätzlich haftet die GmbH, nicht der Geschäftsführer. Doch bei Pflichtverletzungen wird die persönliche Haftung schnell existenzbedrohend: verspäteter Insolvenzantrag, nicht abgeführte Steuern und Sozialabgaben, Zahlungen trotz Zahlungsunfähigkeit oder Verstöße gegen Sorgfaltspflichten. Wir beraten Geschäftsführer vorbeugend zu Ressortverteilung und Dokumentation und verteidigen sie, wenn Ansprüche wegen angeblicher Pflichtverletzung erhoben werden. Je früher wir eingebunden sind, desto besser lässt sich das Risiko begrenzen.

Typische Situationen
  • Insolvenzreife: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig, es droht Haftung wegen verspäteter Antragstellung.
  • Regress: Nach Ihrem Ausscheiden verlangt die Gesellschaft Schadensersatz wegen angeblicher Pflichtverletzungen.
  • Steuern & Beiträge: Sozialabgaben oder Steuern wurden nicht abgeführt, jetzt hält sich das Finanzamt an Sie persönlich.
Risiko prüfen lassen
Die Anwälte von corelaw im Gerichtsflur in Hannover
Warum corelaw

Spezialisten, keine Generalisten

Handels- und Gesellschaftsrecht ist bei uns kein Nebenfach, sondern Kernkompetenz. Lernen Sie Ihren Fachanwalt kennen oder erfahren Sie mehr über die Kanzlei.

Fachanwalt als Ansprechpartner

Ihr Mandat führt ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, der Ihre Akte wirklich kennt.

Unternehmerisches Verständnis

Wir denken wirtschaftlich mit und beraten aus der Perspektive Ihres Unternehmens.

Gestalten statt streiten

Vorausschauende Verträge verhindern Konflikte, bevor sie entstehen.

Klare Kommunikation

Verständliche Empfehlungen statt Paragrafendeutsch, ehrlich auch bei schlechten Aussichten.

Schnelle Reaktionszeiten

Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei Fristen auch kurzfristig.

Vertretung bundesweit

Sitz in Hannover, Vertretung vor Land- und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland.

Anwälte von corelaw im Gespräch mit Mandanten zum Unternehmenskauf
05Leistung

Unternehmenskauf & Nachfolge

Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens entscheidet die Vorbereitung über den Erfolg. Nach der Absichtserklärung folgt die Due Diligence, in der rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Risiken geprüft werden. Anschließend verhandeln wir den Kaufvertrag mit Kaufpreis, Garantien und Haftung bis zu Signing und Closing. Wir begleiten Käufer und Verkäufer durch alle Phasen, damit Sie am Ende bekommen, was Sie bezahlen. Die Unternehmensnachfolge verlangt frühzeitige Planung: familieninterne Übergabe, Verkauf an Mitarbeiter oder Dritte, steuerliche Gestaltung und die Absicherung des Übergebers greifen ineinander. Wer zu spät plant, gefährdet den Fortbestand des Betriebs.

Termin vereinbaren
Ablauf

So läuft Ihr Mandat ab

01

Erstkontakt

Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminbuchung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

02

Analyse

Wir prüfen Verträge, Satzung, Beschlüsse und Fristen und ordnen Ihre Situation rechtlich wie wirtschaftlich ein.

03

Strategie

Sie erhalten eine klare Empfehlung mit Chancen, Risiken und transparenten Kosten, bevor das Mandat beginnt.

04

Vertretung

Wir gestalten, verhandeln und vertreten Sie, wenn nötig, konsequent vor Gericht. Bis zum Ergebnis.

Häufige Fragen

Handels- und Gesellschaftsrecht: Ihre Fragen

Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Kaufleuten und Gesellschaften. Es umfasst die Gründung, Organisation, Vertretung und Auflösung von Unternehmen sowie den Handelsverkehr zwischen ihnen. Grundlage sind vor allem das Handelsgesetzbuch (HGB) und das GmbH-Gesetz.

Das hängt von Haftung, Kapital, Steuern und Ihren Zielen ab. Die GmbH begrenzt die Haftung, erfordert aber 25.000 Euro Stammkapital. Die UG startet ab 1 Euro, muss aber Rücklagen bilden. GbR und KG sind flexibel, führen jedoch zu persönlicher Haftung. Wir empfehlen die Rechtsform, die zu Ihrer Situation passt.

Eine GmbH benötigt 25.000 Euro Stammkapital, von dem bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden müssen. Die UG (haftungsbeschränkt) kann bereits ab 1 Euro gegründet werden, muss aber ein Viertel des Jahresgewinns als Rücklage ansparen.

Beide begrenzen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Die UG ist eine Sonderform der GmbH mit geringerem Startkapital ab 1 Euro und Ansparpflicht, bis 25.000 Euro erreicht sind. Dann kann sie in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Im Geschäftsverkehr wirkt die GmbH oft solider.

Grundsätzlich haftet die GmbH, nicht der Geschäftsführer. Persönliche Haftung droht bei Pflichtverletzungen: verspäteter Insolvenzantrag, nicht abgeführte Steuern und Sozialabgaben, Verstöße gegen Sorgfaltspflichten oder Zahlungen trotz Zahlungsunfähigkeit. Klare Ressortverteilung und Dokumentation senken das Risiko.

Wesentlich sind Regelungen zu Stammkapital und Geschäftsanteilen, Geschäftsführung und Vertretung, Beschlussfassung und Mehrheiten, Gewinnverteilung, Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern, Abfindung sowie Nachfolge. Gute Klauseln verhindern Streit, den unklare Verträge erst ermöglichen.

Zuerst prüfen wir Satzung, Beschlüsse und Fristen und sichern Ihre Rechte, etwa auf Auskunft, Einsicht oder Anfechtung von Beschlüssen. Häufig lässt sich der Streit durch Verhandlung lösen. Andernfalls setzen wir Ansprüche wie Ausschluss, Einziehung oder Abfindung vor dem Landgericht durch.

Ein Unternehmenskauf beginnt mit einer Absichtserklärung, gefolgt von einer Due Diligence. Anschließend wird der Kaufvertrag verhandelt, der Kaufpreis, Garantien und Haftung regelt. Zum Signing und Closing wird der Kauf vollzogen. Wir begleiten Käufer und Verkäufer durch alle Phasen.

Die Due Diligence ist die sorgfältige Prüfung eines Unternehmens vor dem Kauf. Untersucht werden rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse, Verträge, Haftungsrisiken und offene Streitigkeiten. Ergebnisse fließen in Kaufpreis und Garantien ein und schützen den Käufer.

Die Nachfolge sollte frühzeitig geplant werden. Möglich sind Übertragung innerhalb der Familie, Verkauf an Mitarbeiter oder Dritte oder die Aufnahme von Beteiligungen. Zu regeln sind Gesellschaftsvertrag, Steuer, Versorgung und die Absicherung des Übergebers. Eine gute Planung sichert den Fortbestand des Betriebs.

Compliance bedeutet, gesetzliche und interne Vorgaben einzuhalten und Verantwortlichkeiten klar zu regeln. Auch für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll sind Regelungen zu Vertretung, Datenschutz, Vertragsmanagement und Dokumentation. Sie schützen Geschäftsführung und Gesellschaft vor Haftung.

Ein Ausschluss ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Satzung dies vorsieht, etwa durch Einziehung des Geschäftsanteils. Der ausgeschlossene Gesellschafter hat in der Regel Anspruch auf eine angemessene Abfindung. Verfahren und Höhe sind häufig Gegenstand von Streit, den wir für Sie führen.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Gegenstandswert. Wir vereinbaren transparente Honorare, häufig auf Stunden- oder Pauschalbasis, und nennen Ihnen den Rahmen vor der Mandatierung. Im ersten Gespräch klären wir, welche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Ja. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH und die Anmeldung zum Handelsregister müssen notariell beurkundet werden. Sinnvoll ist es, den Gesellschaftsvertrag vorher anwaltlich gestalten zu lassen, damit er zu Ihren Zielen passt und spätere Streitigkeiten vermeidet.

Ja. corelaw hat den Sitz in Hannover, berät und vertritt Mandanten aber bundesweit, telefonisch, per Video oder persönlich. Verfahren führen wir vor den zuständigen Gerichten in ganz Deutschland.

In dringenden Fällen kurzfristig. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 511 54747-305, per E-Mail an info@corelaw.de oder über die Online-Terminbuchung. Ein Erstgespräch ist telefonisch, per Video oder persönlich in Hannover möglich.