Rechtsgebiet

Steuerrecht

corelaw begleitet Unternehmen und Privatpersonen in Hannover und bundesweit von der Betriebsprüfung über den Einspruch bis zum Finanzgericht.

Das Rechtsgebiet

Ihre Rechte gegenüber
dem Finanzamt.

Das Steuerrecht regelt, welche Steuern wann und in welcher Höhe entstehen, wie das Finanzamt sie festsetzt und welche Rechte Sie im Streitfall haben. Grundlage sind vor allem die Abgabenordnung sowie Einzelgesetze wie Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Erbschaftsteuergesetz. Dabei geht es selten um reine Zahlenarbeit: Entscheidend ist, Sachverhalte richtig einzuordnen, Fristen zu wahren und gegenüber der Finanzverwaltung eine Position zu vertreten, die rechtlich haltbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ihr Fachanwalt für Steuerrecht begleitet Betriebsprüfungen, legt Einspruch gegen fehlerhafte Bescheide ein, vertritt Sie vor dem Finanzgericht und gestaltet steuerliche Strukturen vorausschauend. Wer die Fristen kennt und strategisch vorgeht, hat oft bessere Karten, als der Bescheid zunächst vermuten lässt.

Fachanwalt von corelaw prüft mit einer Mandantin den Steuerbescheid
01Leistung

Einspruch & Steuerbescheid

Ist ein Steuerbescheid fehlerhaft, ist der Einspruch nach § 347 AO das richtige Mittel. Er ist kostenfrei und muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Finanzamt eingehen, § 355 AO. Diese Frist ist zwingend: Wird sie versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig, nur ausnahmsweise hilft eine Wiedereinsetzung nach § 110 AO. Im Einspruchsverfahren prüft das Finanzamt den Bescheid erneut in vollem Umfang und kann ihn auch zu Ihren Ungunsten ändern. Deshalb sollte ein Einspruch nie auf gut Glück eingelegt, sondern vorher sorgfältig geprüft werden. Da Einspruch und Klage die Zahlungspflicht grundsätzlich nicht hemmen, beantragen wir bei ernstlichen Zweifeln zugleich die Aussetzung der Vollziehung, damit die strittige Steuer bis zur Entscheidung nicht gezahlt werden muss.

Typische Situationen
  • Abweichung: Der Bescheid weicht ohne Erläuterung von Ihrer Erklärung ab, die Einspruchsfrist läuft.
  • Gestrichene Kosten: Arbeitszimmer, Bewirtung oder Fahrzeugkosten wurden pauschal nicht anerkannt.
  • Vollstreckung: Das Finanzamt vollstreckt, obwohl der Einspruch noch offen ist, es fehlt die Aussetzung der Vollziehung.
Bescheid prüfen lassen

Verwandt: Steuerstrafrecht · Downloads

Anwalt von corelaw begrüßt einen Mandanten vor dem Bürogebäude
02Leistung

Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung beginnt mit der Prüfungsanordnung nach §§ 193 ff. AO, die Prüfungszeitraum, Prüfungsart und Rechtsgrundlage benennt und sorgfältig geprüft werden sollte, denn nicht jede Anordnung ist automatisch rechtmäßig. Während der Prüfung sichtet der Prüfer Buchführung, Belege und Verträge, häufig auch digital. Sie müssen mitwirken und wahrheitsgemäß Auskunft geben, sind aber nicht verpflichtet, mehr preiszugeben als erforderlich. Unüberlegte Aussagen führen erfahrungsgemäß zu Nachfragen und Feststellungen, die sich vermeiden ließen. Am Ende steht die Schlussbesprechung nach § 201 AO, in der sich oft noch nachverhandeln lässt, bevor Änderungsbescheide ergehen. Wir begleiten Sie von der Anordnung bis zur Schlussbesprechung und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Typische Situationen
  • Prüfungsanordnung: Die Anordnung liegt vor, Kassenführung und Zeitreihenvergleich stehen im Fokus.
  • Hinzuschätzung: Der Prüfer hält die Buchführung für nicht ordnungsgemäß und kündigt eine Schätzung an.
  • Verdachtswechsel: Im Prüfungsverlauf entsteht der Verdacht einer Steuerstraftat, das Verfahren droht zu kippen.
Prüfung begleiten lassen

Verwandt: Steuerstrafrecht · Gesellschaftsrecht

Fachanwalt von corelaw bespricht mit einer Mandantin das Finanzgerichtsverfahren
03Leistung

Finanzgerichts­verfahren

Bleibt der Einspruch erfolglos, ergeht eine Einspruchsentscheidung. Dagegen kann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben werden, § 47 FGO. Es folgen Klagebegründung, Erwiderung des Finanzamts, häufig ein Erörterungstermin und schließlich die mündliche Verhandlung. Finanzgerichtliche Verfahren dauern oft länger als ein Jahr, weshalb eine realistische Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten von Anfang an wichtig ist. Wir bereiten die Klage vor, führen den Schriftwechsel und vertreten Sie vor Gericht.

Typische Situationen
  • Einspruch zurückgewiesen: Die Einspruchsentscheidung liegt vor, für die Klage bleibt ein Monat.
  • Musterverfahren: Zu Ihrer Rechtsfrage ist bereits ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.
  • Eilrechtsschutz: Es braucht vorläufigen Rechtsschutz, weil das Finanzamt bereits vollstreckt.
Verfahren besprechen
Fachanwalt von corelaw prüft Unterlagen zur steuerlichen Gestaltung
04Leistung

Steuerliche Gestaltung

Steuergestaltung bedeutet, wirtschaftliche Entscheidungen so zu treffen, dass die Steuerlast im Rahmen des Gesetzes optimiert wird, etwa durch Wahl der Rechtsform, Zeitpunkt von Investitionen oder Umstrukturierungen. Grenze ist der Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO, weshalb jede Gestaltung wirtschaftlich sinnvoll begründet und nachvollziehbar dokumentiert sein muss. Auch bei Erbschaft und Schenkung lohnt frühzeitige Planung: Freibeträge sowie Bewertungs- und Verschonungsregeln für Betriebsvermögen und Immobilien können die Steuerlast erheblich senken. Besonders bei Umstrukturierungen und der Nachfolge gilt: Je früher steuerliche Aspekte mitgedacht werden, desto größer der Spielraum.

Typische Situationen
  • Übertragung: Eine Immobilie soll auf die nächste Generation übergehen, ohne unnötige Schenkungsteuer auszulösen.
  • Holding: Gewinne sollen thesauriert und Beteiligungen steuerlich sinnvoll gehalten werden.
  • Unternehmens­verkauf: Ob Asset Deal oder Share Deal entscheidet über die Steuerlast beim Verkauf.
Gestaltung planen
Die Anwälte von corelaw im Gerichtsflur in Hannover
Warum corelaw

Kernkompetenz statt Nebenfach

Steuerrecht ist bei uns kein Randgebiet, sondern täglich gelebte Praxis. Lernen Sie Ihren Fachanwalt kennen oder erfahren Sie mehr über die Kanzlei.

Fachanwalt für Steuerrecht

Ihr Mandat führt ein Fachanwalt, der das Verfahren zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden genau kennt.

Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen gedacht

Steuerliche Fragen berühren fast jede unternehmerische Entscheidung, wir beraten beides aus einer Hand.

Verhandlung auf Augenhöhe

Das Finanzamt hat oft recht, aber längst nicht immer. Wir vertreten Ihre Position mit Nachdruck.

Klare Kommunikation

Verständliche Empfehlungen statt Paragrafendeutsch, ehrlich auch bei schlechten Aussichten.

Schnelle Reaktion bei Fristen

Bei laufender Einspruchs- oder Klagefrist reagieren wir kurzfristig, damit kein Bescheid bestandskräftig wird.

Vertretung bundesweit

Sitz in Hannover, Vertretung gegenüber Finanzämtern und vor Finanzgerichten in ganz Deutschland.

Anwalt von corelaw berät einen Mandanten telefonisch am Schreibtisch
05Leistung

Beratung für Unternehmen & Privatpersonen

Für Unternehmen betrifft das Steuerrecht nahezu jede Entscheidung, von der Rechtsformwahl über Investitionen bis zur Nachfolge. Für Privatpersonen geht es häufig um Einkommensteuerbescheide, Erbschaften oder den Umgang mit einer Betriebsprüfung. In beiden Fällen gilt: Wer frühzeitig berät, verhindert, dass aus einer klärbaren Frage ein langwieriger Streit wird. Dabei arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, er kennt die Zahlen, wir führen das rechtliche Verfahren. Kann eine Nachzahlung nicht sofort beglichen werden, beantragen wir Stundung nach § 222 AO oder in Härtefällen einen Erlass nach § 227 AO. Und ergibt eine Prüfung Anhaltspunkte für vorsätzlich unrichtige Angaben, koordinieren wir die Verteidigung an der Schnittstelle zum Steuerstrafrecht, damit beide Verfahren nicht gegeneinander laufen.

Termin vereinbaren
Ablauf

So läuft Ihr Mandat ab

01

Erstkontakt

Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminbuchung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

02

Analyse

Wir prüfen Bescheide, Prüfungsanordnungen und Fristen und ordnen Ihre Situation rechtlich wie wirtschaftlich ein.

03

Strategie

Sie erhalten eine klare Empfehlung mit Chancen, Risiken und transparenten Kosten, bevor das Mandat beginnt.

04

Vertretung

Wir verhandeln mit dem Finanzamt und vertreten Sie, wenn nötig, konsequent vor dem Finanzgericht. Bis zum Ergebnis.

Häufige Fragen

Steuerrecht: Ihre Fragen

Das Steuerrecht regelt, welche Steuern wann und in welcher Höhe entstehen, sowie das Verfahren zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden. Grundlage sind vor allem Abgabenordnung, Einkommen-, Umsatz- und Erbschaftsteuergesetz. Ein Fachanwalt für Steuerrecht begleitet Betriebsprüfungen, legt Einspruch ein und vertritt Sie vor dem Finanzgericht.

Zunächst Ruhe bewahren und die Prüfungsanordnung genau prüfen: Prüfungszeitraum, Prüfungsart und Rechtsgrundlage. Unterlagen sollten geordnet und vollständig, aber nicht überschießend bereitgestellt werden. Wir begleiten Sie von der Anordnung bis zur Schlussbesprechung und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Sie haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfungsanordnung, auf Akteneinsicht in wesentliche Feststellungen und auf eine Schlussbesprechung nach § 201 AO. Auskünfte müssen wahr, aber nicht über das erforderliche Maß hinaus erteilt werden. Eine anwaltliche Begleitung verhindert, dass vorschnelle Aussagen zu unnötigen Nachforderungen führen.

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Einspruch lohnt sich, wenn der Bescheid fehlerhaft ist, Sachverhalte unzutreffend gewürdigt wurden oder Rechtsfragen streitig sind. Er ist kostenfrei und hemmt die Bestandskraft. Wir prüfen den Bescheid und schätzen die Erfolgsaussichten ehrlich ein, bevor Sie sich entscheiden.

Der Einspruch muss gemäß § 355 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingehen. Die Frist ist zwingend; Fristversäumnis führt grundsätzlich zur Bestandskraft des Bescheids. Handeln Sie daher zügig, sobald Sie einen Bescheid erhalten.

Der Steuerbescheid wird bestandskräftig und kann in der Regel nicht mehr inhaltlich angegriffen werden. In Ausnahmefällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO in Betracht, etwa bei unverschuldeter Verhinderung. Wir prüfen, ob eine solche Ausnahme in Ihrem Fall greift.

Nach erfolglosem Einspruch kann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben werden, § 47 FGO. Es folgen Klagebegründung, Stellungnahme des Finanzamts und meist eine mündliche Verhandlung. Wir bereiten die Klage vor, führen den Schriftwechsel und vertreten Sie vor Gericht.

Ja. Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids kann eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragt werden, sodass die Steuer bis zur Entscheidung nicht gezahlt werden muss. Der Antrag ist beim Finanzamt oder, in Eilfällen, beim Finanzgericht möglich. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Häufig streitig sind der Vorsteuerabzug bei formal fehlerhaften Rechnungen, die Frage einer umsatzsteuerlichen Organschaft sowie innergemeinschaftliche Lieferungen. Die Finanzverwaltung prüft hier besonders genau. Eine saubere Dokumentation und rechtzeitige Beratung schützen vor unangenehmen Überraschungen.

Steuergestaltung nutzt legale Spielräume, etwa bei Rechtsform, Investitionszeitpunkt oder Umstrukturierung, um die Steuerlast zu optimieren. Entscheidend ist, dass jede Gestaltung wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich sauber begründet ist, um nicht als Missbrauch nach § 42 AO eingestuft zu werden. Wir gestalten vorausschauend und dokumentieren nachvollziehbar.

Erbschaft- und Schenkungsteuer richten sich nach dem ErbStG und hängen von Verwandtschaftsgrad, Freibeträgen und Wert des übertragenen Vermögens ab. Betriebsvermögen und Immobilien bieten besondere Bewertungs- und Verschonungsregeln. Eine frühzeitige Planung von Übertragungen kann die Steuerlast erheblich senken.

Möglich sind ein Antrag auf Stundung nach § 222 AO, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde, oder in besonderen Fällen ein Erlass nach § 227 AO. Beide Anträge müssen begründet und mit Nachweisen zur wirtschaftlichen Lage versehen werden. Wir stellen den Antrag und verhandeln mit dem Finanzamt.

Ergibt die Prüfung Anhaltspunkte für vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, kann die Prüfung ein Steuerstrafverfahren nach sich ziehen. Entscheidend ist dann eine frühzeitige, koordinierte Verteidigung. Wir prüfen die Vorwürfe und begleiten Sie, damit steuerliches und strafrechtliches Verfahren nicht gegeneinander laufen.

Die Kosten richten sich nach Umfang, Gegenstandswert und Aufwand des Falls. Wir vereinbaren transparente Honorare, häufig auf Stunden- oder Pauschalbasis, und nennen Ihnen den Rahmen vor der Mandatierung. Im ersten Gespräch klären wir, welche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Ja. corelaw hat den Sitz in Hannover, berät und vertritt Mandanten aber bundesweit gegenüber Finanzämtern und vor Finanzgerichten, telefonisch, per Video oder persönlich. Verfahren führen wir vor den zuständigen Behörden und Gerichten in ganz Deutschland.

In dringenden Fällen, etwa bei drohenden Fristen, kurzfristig. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 511 54747-305, per E-Mail an info@corelaw.de oder über die Online-Terminbuchung. Ein Erstgespräch ist telefonisch, per Video oder persönlich in Hannover möglich.