Die erste Einschätzung Ihres Anliegens ist kostenfrei. Sie erfahren vorab transparent, welche Kosten im Mandatsfall entstehen – ohne verstecktes Kleingedrucktes.
In dringenden Fällen in der Regel innerhalb von 24 Stunden – telefonisch oder per Video. Reguläre Termine buchen Sie online.
Häufig ja. Wir prüfen Ihre Deckung kostenfrei und übernehmen die komplette Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.
Ja. Von der Vollmacht über den Dokumentenaustausch bis zum Videotermin läuft auf Wunsch alles digital – sicher verschlüsselt.
Alle Unterlagen zu Ihrem Anliegen – Verträge, Schreiben, Bescheide. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen genau, was wir benötigen.
Unter anderem Straf-, Arbeits-, Familien-, Verkehrs-, Erb- und Vertragsrecht. Eine Übersicht finden Sie unter Rechtsgebiete.
Ja. Dank digitaler Prozesse und Videoterminen betreuen wir Mandate über Hannover hinaus.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Banken, Kapitalanlegern und Anlegern am Kapitalmarkt. Es umfasst Anlageberatung, Kreditverträge, Wertpapierhandel und die Haftung bei Falschberatung oder fehlerhaften Prospekten. Grundlage sind vor allem BGB, Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).
Ein Anspruch besteht, wenn die Bank Sie nicht anleger- und objektgerecht beraten hat, also Risiken, Kosten oder Rückvergütungen verschwiegen oder ein Produkt empfohlen hat, das nicht zu Ihrer Risikobereitschaft passte. Entscheidend ist, ob die Beratung im Zeitpunkt der Empfehlung fehlerhaft war und Sie dadurch einen Schaden erlitten haben.
Anlegergerecht bedeutet, dass die Empfehlung zu Ihren Kenntnissen, Erfahrungen, Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passt. Objektgerecht bedeutet, dass Sie über die Eigenschaften und Risiken des konkreten Produkts vollständig und richtig informiert werden. Fehlt eines von beidem, kann die Beratung fehlerhaft und ein Schadensersatzanspruch begründet sein.
Rückvergütungen sind Provisionen, die eine Bank von einem Fondsanbieter für den Vertrieb einer Kapitalanlage erhält, ohne dies dem Kunden offenzulegen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Banken solche Zahlungen offenlegen, da sie einen Interessenkonflikt begründen. Wird das verschwiegen, kann dies einen eigenständigen Schadensersatzanspruch auslösen.
Bei Verbraucherdarlehen mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann das Widerrufsrecht auch heute noch bestehen, weil die Widerrufsfrist ohne ordnungsgemäße Belehrung nicht zu laufen beginnt. Betroffen sind vor allem ältere Immobilienkredite. Ob im Einzelfall ein Widerruf noch möglich ist, hängt von der konkreten Belehrung und dem Vertragsdatum ab.
Eine Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, wenn sie den Verbraucher nicht klar und verständlich über Fristbeginn, Fristdauer und die Modalitäten des Widerrufs informiert, etwa durch unklare Formulierungen oder eine fehlerhafte Musterbelehrung. Solche Fehler führen dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und der Widerruf auch nach Jahren noch möglich ist.
Prospekthaftung greift, wenn der Verkaufsprospekt einer Kapitalanlage unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Umständen enthält, etwa zu Risiken, Kosten oder wirtschaftlichen Verhältnissen des Anbieters. Anleger können dann Herausgeber, Initiatoren oder Prospektverantwortliche auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, meist auf Rückabwicklung der Anlage gegen Rückzahlung des Kapitals.
Wir prüfen zunächst, ob bei Vermittlung und Prospekt Beratungsfehler oder Prospektmängel vorliegen, die Ansprüche gegen Bank, Vermittler oder Initiatoren begründen. Parallel sichern wir Ihre Rechte als Anleger, etwa Informations- und Auskunftsrechte, und prüfen, ob eine Nachschusspflicht besteht oder abgewehrt werden kann.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich, den eine Bank bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens verlangen darf. Sie ist zu hoch, wenn die Bank sie falsch berechnet, etwa mit einem unzutreffenden Referenzzins oder ohne Berücksichtigung ersparter Risikokosten. Wir prüfen die Berechnung und fordern Rückzahlung, wenn zu viel gezahlt wurde.
Laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig, weil sie den Kunden entgegen den gesetzlichen Vorgaben unangemessen benachteiligen. Bei Unternehmerdarlehen ist die Rechtslage differenzierter zu beurteilen. Wir prüfen Ihren Vertrag und setzen zu Unrecht gezahlte Gebühren gegenüber der Bank durch.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit Ende des Jahres, in dem Sie von Beratungsfehler und Schaden Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen. Unabhängig von der Kenntnis verjähren Ansprüche spätestens nach zehn Jahren ab Entstehung. Eine frühzeitige Prüfung sichert Ihre Ansprüche vor Fristablauf.
Das hängt von Beweislage, Anspruchshöhe und Erfolgsaussichten ab, die wir vor jeder Klage realistisch einschätzen. Häufig lässt sich ein Anspruch bereits außergerichtlich durchsetzen, wenn die Beweislage klar ist. Bei Weigerung der Bank prüfen wir, ob eine Klage wirtschaftlich sinnvoll ist, und beziehen Kosten und Risiko in die Empfehlung ein.
Die Kosten richten sich nach Streitwert und Aufwand des Mandats. Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten bereits im Erstgespräch und prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierung in Betracht kommt. So behalten Sie von Anfang an die Kontrolle über Ihr Kostenrisiko.
Sichern Sie alle Unterlagen, Zahlungsbelege und Kommunikation und stellen Sie weitere Zahlungen sofort ein. Wir prüfen zivilrechtliche Ansprüche gegen Verantwortliche und Vermittler und klären, ob parallel eine Strafanzeige sinnvoll ist. Schnelles Handeln erhöht die Chance, noch vorhandenes Vermögen zu sichern.
Ja. corelaw hat den Sitz in Hannover, vertritt Mandanten aber bundesweit gegenüber Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften, telefonisch, per Video oder persönlich. Verfahren führen wir vor den zuständigen Gerichten in ganz Deutschland.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Kaufleuten und Gesellschaften. Es umfasst die Gründung, Organisation, Vertretung und Auflösung von Unternehmen sowie den Handelsverkehr zwischen ihnen. Grundlage sind vor allem das Handelsgesetzbuch (HGB) und das GmbH-Gesetz.
Das hängt von Haftung, Kapital, Steuern und Ihren Zielen ab. Die GmbH begrenzt die Haftung, erfordert aber 25.000 Euro Stammkapital. Die UG startet ab 1 Euro, muss aber Rücklagen bilden. GbR und KG sind flexibel, führen jedoch zu persönlicher Haftung. Wir empfehlen die Rechtsform, die zu Ihrer Situation passt.
Eine GmbH benötigt 25.000 Euro Stammkapital, von dem bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden müssen. Die UG (haftungsbeschränkt) kann bereits ab 1 Euro gegründet werden, muss aber ein Viertel des Jahresgewinns als Rücklage ansparen.
Beide begrenzen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Die UG ist eine Sonderform der GmbH mit geringerem Startkapital ab 1 Euro und Ansparpflicht, bis 25.000 Euro erreicht sind. Dann kann sie in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Im Geschäftsverkehr wirkt die GmbH oft solider.
Grundsätzlich haftet die GmbH, nicht der Geschäftsführer. Persönliche Haftung droht bei Pflichtverletzungen: verspäteter Insolvenzantrag, nicht abgeführte Steuern und Sozialabgaben, Verstöße gegen Sorgfaltspflichten oder Zahlungen trotz Zahlungsunfähigkeit. Klare Ressortverteilung und Dokumentation senken das Risiko.
Wesentlich sind Regelungen zu Stammkapital und Geschäftsanteilen, Geschäftsführung und Vertretung, Beschlussfassung und Mehrheiten, Gewinnverteilung, Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern, Abfindung sowie Nachfolge. Gute Klauseln verhindern Streit, den unklare Verträge erst ermöglichen.
Zuerst prüfen wir Satzung, Beschlüsse und Fristen und sichern Ihre Rechte, etwa auf Auskunft, Einsicht oder Anfechtung von Beschlüssen. Häufig lässt sich der Streit durch Verhandlung lösen. Andernfalls setzen wir Ansprüche wie Ausschluss, Einziehung oder Abfindung vor dem Landgericht durch.
Ein Unternehmenskauf beginnt mit einer Absichtserklärung, gefolgt von einer Due Diligence. Anschließend wird der Kaufvertrag verhandelt, der Kaufpreis, Garantien und Haftung regelt. Zum Signing und Closing wird der Kauf vollzogen. Wir begleiten Käufer und Verkäufer durch alle Phasen.
Die Due Diligence ist die sorgfältige Prüfung eines Unternehmens vor dem Kauf. Untersucht werden rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse, Verträge, Haftungsrisiken und offene Streitigkeiten. Ergebnisse fließen in Kaufpreis und Garantien ein und schützen den Käufer.
Die Nachfolge sollte frühzeitig geplant werden. Möglich sind Übertragung innerhalb der Familie, Verkauf an Mitarbeiter oder Dritte oder die Aufnahme von Beteiligungen. Zu regeln sind Gesellschaftsvertrag, Steuer, Versorgung und die Absicherung des Übergebers. Eine gute Planung sichert den Fortbestand des Betriebs.
Compliance bedeutet, gesetzliche und interne Vorgaben einzuhalten und Verantwortlichkeiten klar zu regeln. Auch für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll sind Regelungen zu Vertretung, Datenschutz, Vertragsmanagement und Dokumentation. Sie schützen Geschäftsführung und Gesellschaft vor Haftung.
Ein Ausschluss ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Satzung dies vorsieht, etwa durch Einziehung des Geschäftsanteils. Der ausgeschlossene Gesellschafter hat in der Regel Anspruch auf eine angemessene Abfindung. Verfahren und Höhe sind häufig Gegenstand von Streit, den wir für Sie führen.
Die Kosten richten sich nach Umfang und Gegenstandswert. Wir vereinbaren transparente Honorare, häufig auf Stunden- oder Pauschalbasis, und nennen Ihnen den Rahmen vor der Mandatierung. Im ersten Gespräch klären wir, welche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich sind.
Ja. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH und die Anmeldung zum Handelsregister müssen notariell beurkundet werden. Sinnvoll ist es, den Gesellschaftsvertrag vorher anwaltlich gestalten zu lassen, damit er zu Ihren Zielen passt und spätere Streitigkeiten vermeidet.
Das Steuerrecht regelt, welche Steuern wann und in welcher Höhe entstehen, sowie das Verfahren zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden. Grundlage sind vor allem Abgabenordnung, Einkommen-, Umsatz- und Erbschaftsteuergesetz. Ein Fachanwalt für Steuerrecht begleitet Betriebsprüfungen, legt Einspruch ein und vertritt Sie vor dem Finanzgericht.
Zunächst Ruhe bewahren und die Prüfungsanordnung genau prüfen: Prüfungszeitraum, Prüfungsart und Rechtsgrundlage. Unterlagen sollten geordnet und vollständig, aber nicht überschießend bereitgestellt werden. Wir begleiten Sie von der Anordnung bis zur Schlussbesprechung und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Sie haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfungsanordnung, auf Akteneinsicht in wesentliche Feststellungen und auf eine Schlussbesprechung nach § 201 AO. Auskünfte müssen wahr, aber nicht über das erforderliche Maß hinaus erteilt werden. Eine anwaltliche Begleitung verhindert, dass vorschnelle Aussagen zu unnötigen Nachforderungen führen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Einspruch lohnt sich, wenn der Bescheid fehlerhaft ist, Sachverhalte unzutreffend gewürdigt wurden oder Rechtsfragen streitig sind. Er ist kostenfrei und hemmt die Bestandskraft. Wir prüfen den Bescheid und schätzen die Erfolgsaussichten ehrlich ein, bevor Sie sich entscheiden.
Der Einspruch muss gemäß § 355 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingehen. Die Frist ist zwingend; Fristversäumnis führt grundsätzlich zur Bestandskraft des Bescheids. Handeln Sie daher zügig, sobald Sie einen Bescheid erhalten.
Der Steuerbescheid wird bestandskräftig und kann in der Regel nicht mehr inhaltlich angegriffen werden. In Ausnahmefällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO in Betracht, etwa bei unverschuldeter Verhinderung. Wir prüfen, ob eine solche Ausnahme in Ihrem Fall greift.
Nach erfolglosem Einspruch kann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben werden, § 47 FGO. Es folgen Klagebegründung, Stellungnahme des Finanzamts und meist eine mündliche Verhandlung. Wir bereiten die Klage vor, führen den Schriftwechsel und vertreten Sie vor Gericht.
Ja. Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids kann eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragt werden, sodass die Steuer bis zur Entscheidung nicht gezahlt werden muss. Der Antrag ist beim Finanzamt oder, in Eilfällen, beim Finanzgericht möglich. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Häufig streitig sind der Vorsteuerabzug bei formal fehlerhaften Rechnungen, die Frage einer umsatzsteuerlichen Organschaft sowie innergemeinschaftliche Lieferungen. Die Finanzverwaltung prüft hier besonders genau. Eine saubere Dokumentation und rechtzeitige Beratung schützen vor unangenehmen Überraschungen.
Steuergestaltung nutzt legale Spielräume, etwa bei Rechtsform, Investitionszeitpunkt oder Umstrukturierung, um die Steuerlast zu optimieren. Entscheidend ist, dass jede Gestaltung wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich sauber begründet ist, um nicht als Missbrauch nach § 42 AO eingestuft zu werden. Wir gestalten vorausschauend und dokumentieren nachvollziehbar.
Erbschaft- und Schenkungsteuer richten sich nach dem ErbStG und hängen von Verwandtschaftsgrad, Freibeträgen und Wert des übertragenen Vermögens ab. Betriebsvermögen und Immobilien bieten besondere Bewertungs- und Verschonungsregeln. Eine frühzeitige Planung von Übertragungen kann die Steuerlast erheblich senken.
Möglich sind ein Antrag auf Stundung nach § 222 AO, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde, oder in besonderen Fällen ein Erlass nach § 227 AO. Beide Anträge müssen begründet und mit Nachweisen zur wirtschaftlichen Lage versehen werden. Wir stellen den Antrag und verhandeln mit dem Finanzamt.
Ergibt die Prüfung Anhaltspunkte für vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, kann die Prüfung ein Steuerstrafverfahren nach sich ziehen. Entscheidend ist dann eine frühzeitige, koordinierte Verteidigung. Wir prüfen die Vorwürfe und begleiten Sie, damit steuerliches und strafrechtliches Verfahren nicht gegeneinander laufen.
Die Kosten richten sich nach Umfang, Gegenstandswert und Aufwand des Falls. Wir vereinbaren transparente Honorare, häufig auf Stunden- oder Pauschalbasis, und nennen Ihnen den Rahmen vor der Mandatierung. Im ersten Gespräch klären wir, welche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich sind.
Ja. corelaw hat den Sitz in Hannover, berät und vertritt Mandanten aber bundesweit gegenüber Finanzämtern und vor Finanzgerichten, telefonisch, per Video oder persönlich. Verfahren führen wir vor den zuständigen Behörden und Gerichten in ganz Deutschland.
Das Steuerstrafrecht regelt die strafrechtliche Verfolgung von Steuerdelikten, insbesondere der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Es verbindet Regeln der Abgabenordnung mit dem allgemeinen Strafrecht und der Strafprozessordnung. Betroffen sind Privatpersonen, Unternehmer und Geschäftsführer, gegen die wegen unrichtiger oder unterlassener Angaben gegenüber dem Finanzamt ermittelt wird.
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig verschwiegen werden und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Vorteile erlangt werden. Erfasst sind auch Fälle, in denen Steuererklärungen schlicht nicht abgegeben werden, obwohl eine Pflicht dazu bestand.
Das Gesetz sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Die konkrete Höhe hängt vom Hinterziehungsbetrag, der Dauer, der Vorgehensweise und dem Verhalten nach der Tat ab. Kleinere Fälle enden häufig mit Geldstrafe oder Einstellung gegen Auflage.
Feste Grenzen gibt es nicht, die Rechtsprechung orientiert sich aber an Richtwerten. Ab etwa 50.000 Euro Hinterziehungsbetrag pro Tat kommt regelmäßig kein Strafbefehl mehr in Betracht, ab etwa einer Million Euro ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung der Regelfall, sofern keine gewichtigen Milderungsgründe vorliegen.
Eine Selbstanzeige nach § 371 AO wirkt strafbefreiend, wenn sie vollständig ist, alle unverjährten Zeiträume einer Steuerart umfasst und rechtzeitig erfolgt, also bevor ein Sperrgrund eintritt, etwa die Bekanntgabe einer Prüfung oder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Zusätzlich müssen die verkürzten Steuern fristgerecht nachgezahlt werden.
Häufigste Fehler sind unvollständige Angaben, sogenannte Teilselbstanzeigen, die vergessene Einbeziehung einzelner Jahre oder Konten, verspätete Abgabe nach Beginn einer Prüfung sowie die fehlende oder verspätete Nachzahlung. Schon kleine Lücken können die strafbefreiende Wirkung insgesamt entfallen lassen, weshalb die Vorbereitung sorgfältig erfolgen muss.
Bleiben Sie ruhig, prüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an, auch während die Durchsuchung noch läuft. Notieren Sie, was durchsucht und mitgenommen wird, und unterschreiben Sie nichts ohne anwaltlichen Rat.
Nein. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht und müssen sich nicht selbst belasten. Vor jeder inhaltlichen Äußerung sollte Akteneinsicht genommen und die Beweislage bewertet werden. Vorschnelle Angaben ohne Kenntnis der Ermittlungsakte schaden der Verteidigung häufig mehr, als sie nützen.
Zunächst ermitteln Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft, oft mit Durchsuchung und Auswertung von Unterlagen. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage. Kommt es zur Anklage, folgt die Hauptverhandlung vor dem Gericht, in der über Schuld und Strafe entschieden wird.
Das Steuerrecht klärt, welche Steuern in welcher Höhe geschuldet werden, etwa in Betriebsprüfung oder Einspruchsverfahren. Das Steuerstrafrecht fragt zusätzlich, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Beide Ebenen laufen oft parallel und müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden, damit steuerliche Aussagen die strafrechtliche Verteidigung nicht gefährden.
Die tatsächliche Verständigung ist eine Einigung zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt über unklare Sachverhalte, etwa die Höhe von Umsätzen oder Betriebsausgaben. Sie kann die Grundlage für ein Steuerstrafverfahren erheblich beeinflussen und wird häufig mit einer Verfahrensabsprache im Strafverfahren kombiniert, um beide Ebenen einvernehmlich zu klären.
Neben Geld- oder Freiheitsstrafe drohen berufliche Nebenfolgen: Gewerbeuntersagung, Verlust von Zulassungen bei bestimmten Berufen, Eintragungen im Führungszeugnis und im Gewerbezentralregister sowie Reputationsschäden. Bei Beamten, Geschäftsführern und reglementierten Berufen können diese Folgen wirtschaftlich schwerer wiegen als die eigentliche Strafe. Wir prüfen frühzeitig, welche Nebenfolgen im Einzelfall drohen, und richten die Verteidigung darauf aus.
Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beträgt regelmäßig fünf Jahre, in besonders schweren Fällen zehn Jahre. Daneben läuft die steuerliche Festsetzungsfrist, die bei Hinterziehung zehn Jahre beträgt. Beide Fristen unterliegen eigenen Regeln zu Beginn und Unterbrechung, weshalb eine genaue Berechnung immer den Einzelfall erfordert.
Die Kosten richten sich nach Umfang, Aktenlage und Verfahrensstadium und werden meist auf Stunden- oder Pauschalbasis vereinbart. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen einen transparenten Rahmen, bevor Sie sich entscheiden. Gerade bei Durchsuchungen zahlt sich frühzeitige Verteidigung durch geringere Folgeschäden meist mehrfach aus.
Sofort. Rufen Sie uns während der Durchsuchung an unter +49 511 54747-305 oder schreiben Sie an info@corelaw.de. Wir übernehmen kurzfristig die Verteidigung und geben Ihnen unmittelbar Handlungssicherheit. Termine außerhalb akuter Fälle buchen Sie bequem online über die Terminbuchung. So vermeiden Sie in den entscheidenden ersten Stunden folgenschwere Fehler.
Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern. Grundlage ist vor allem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es betrifft Vertragsschluss, Anzeigepflichten, Obliegenheiten, Leistungsprüfung und die Durchsetzung von Ansprüchen, wenn der Versicherer nicht oder nicht vollständig zahlt.
Eine Ablehnung ist häufig nicht das letzte Wort. Wir prüfen Police, Bedingungen und Begründung des Versicherers auf formale und inhaltliche Fehler. In vielen Fällen lässt sich der Anspruch außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen, wenn die Ablehnung nicht tragfähig begründet ist.
Wir prüfen das Ablehnungsschreiben, das medizinische Gutachten und die Bedingungen Ihres Vertrags. Häufig beruhen Ablehnungen auf unvollständigen Gutachten oder falsch angewandten Bedingungen. Wir legen Widerspruch ein, holen bei Bedarf ein Gegengutachten ein und setzen die Rente notfalls gerichtlich durch.
Ein Deckungsstreit entsteht, wenn Versicherer und Versicherungsnehmer uneinig sind, ob ein Schaden vom Versicherungsschutz umfasst ist. Häufige Streitpunkte sind Ausschlussklauseln, der Umfang des versicherten Risikos oder die Reichweite von Obliegenheiten. Wir klären die Deckungsfrage außergerichtlich oder vor Gericht.
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Geschäftsführer und Vorstände vor den finanziellen Folgen persönlicher Haftung für Pflichtverletzungen im Amt. Lehnt der Versicherer die Deckung ab, etwa wegen vorsätzlichen Verhaltens, prüfen wir die Ablehnung und vertreten Sie gegenüber dem Versicherer.
Grundsätzlich ersetzt die Versicherung den vertraglich vereinbarten Schaden gemäß Bedingungen. In der Praxis kürzen Versicherer häufig unter Berufung auf Obliegenheitsverletzungen, Unterversicherung oder angebliche grobe Fahrlässigkeit. Wir prüfen die Kürzung und setzen den vollen Anspruch durch, wo er berechtigt ist.
Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers, etwa Anzeige-, Auskunfts- und Verhaltenspflichten nach § 28 VVG. Bei vorsätzlicher Verletzung kann der Versicherer leistungsfrei werden, bei grob fahrlässiger Verletzung die Leistung kürzen. Ob dies rechtmäßig geschieht, prüfen wir im Einzelfall genau.
Nach § 81 VVG kann der Versicherer die Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen (Quotelung). Die Beweislast liegt beim Versicherer. Viele Kürzungen sind unzureichend begründet oder überhöht, wir prüfen die Quote im Detail.
Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anfechten. Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen unterscheiden sich je nach Verschuldensgrad. Wir prüfen, ob der Versicherer diese Rechte tatsächlich und fristgerecht ausgeübt hat.
Versicherer nehmen nach Schadenregulierung mitunter beim Versicherungsnehmer oder Dritten Regress. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen des Regresses überhaupt vorliegen, ob die Forderung der Höhe nach berechtigt ist und wehren unberechtigte Regressforderungen konsequent ab.
Nach einer Ablehnung läuft häufig eine Klagefrist, innerhalb derer Sie reagieren müssen, sonst kann der Anspruch als erloschen gelten. Die allgemeine Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag beträgt in der Regel drei Jahre. Handeln Sie nach einer Ablehnung zügig, um Fristen nicht zu versäumen.
Das hängt von den Erfolgsaussichten, dem Streitwert und Ihrer Kostensituation ab. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage ehrlich, bevor wir zur Klage raten, und zeigen Ihnen auch, wenn Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe infrage kommen.
Die Kosten richten sich nach Gegenstandswert und Aufwand. Häufig übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Im Erstgespräch klären wir die Kostenfrage transparent und nennen Ihnen den Rahmen vor der Mandatierung.
Wer die interne Prüfungspraxis und Argumentation von Versicherern aus eigener Erfahrung kennt, erkennt schneller, ob eine Ablehnung tragfähig begründet ist oder nur eine Standardformulierung ist. Dieses Wissen verschafft einen strategischen Vorteil bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ja. corelaw hat den Sitz in Hannover, vertritt Mandanten aber bundesweit gegenüber allen großen Versicherern, telefonisch, per Video oder persönlich, und führt Verfahren vor den zuständigen Gerichten in ganz Deutschland.
Wirtschaftsrecht umfasst die rechtlichen Regeln, die den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Verbrauchern betreffen. Dazu gehören Vertragsrecht, AGB-Recht, Wettbewerbsrecht, Compliance und der Umgang mit Forderungen. Ziel ist es, unternehmerisches Handeln rechtssicher zu gestalten und abzusichern.
Legal Tech bezeichnet digitale Werkzeuge und Prozesse, die rechtliche Arbeit effizienter machen, etwa digitale Aktenführung, automatisierte Fristenkontrolle oder digitale Vertragsverwaltung. Unternehmen profitieren von schnelleren Abläufen, weniger Fehlern und besserer Übersicht über Verträge und Fristen.
Unwirksam sind insbesondere Klauseln, die Vertragspartner unangemessen benachteiligen, überraschende Regelungen enthalten oder gegen § 305 ff. BGB verstoßen, etwa unzulässige Haftungsausschlüsse, überlange Kündigungsfristen oder intransparente Preisregelungen. Im B2C-Verkehr gelten strengere Maßstäbe als im B2B-Bereich.
Standardmuster aus dem Internet decken selten Ihre konkrete Geschäftssituation ab und enthalten häufig veraltete oder unwirksame Klauseln. Für zentrale Verträge, etwa mit Kunden, Lieferanten oder Partnern, empfiehlt sich eine individuelle Gestaltung, die Ihr Geschäftsmodell und Ihre Risiken tatsächlich abbildet.
Zunächst prüfen wir Anspruch und Beweislage und mahnen die Forderung an. Reagiert der Schuldner nicht, folgen gerichtliches Mahnverfahren oder Klage sowie anschließend die Zwangsvollstreckung. Ein strukturiertes Forderungsmanagement verkürzt diesen Weg und sichert Ihre Liquidität.
Dazu gehören eine zentrale, digitale Ablage aller Verträge, eine zuverlässige Fristenkontrolle für Laufzeiten und Kündigungen sowie klare Zuständigkeiten im Unternehmen. Legal-Tech-Werkzeuge unterstützen dabei, den Überblick zu behalten und Risiken frühzeitig zu erkennen.
Compliance bedeutet, gesetzliche Vorgaben und interne Regeln einzuhalten und Verantwortlichkeiten klar zuzuordnen. Dazu zählen etwa Datenschutz, faire Vertragsgestaltung und die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben. Funktionierende Compliance schützt Geschäftsführung und Unternehmen vor Haftung und Bußgeldern.
Verträge, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen die Vorgaben der DSGVO berücksichtigen, etwa durch Auftragsverarbeitungsverträge, Löschfristen und Informationspflichten. Fehlende oder fehlerhafte Regelungen können Bußgelder und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Wichtig sind klare Leistungsbeschreibungen, angemessene Haftungsregelungen, wirksame AGB und eine regelmäßige Prüfung bestehender Verträge. Ergänzend hilft ein digitales Vertragsmanagement, Fristen und Risiken systematisch im Blick zu behalten, statt sie erst im Streitfall zu entdecken.
Zunächst prüfen wir den Vertrag und die Pflichtverletzung genau und setzen eine Frist zur Erfüllung. Bleibt diese erfolglos, kommen Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung in Betracht. Wir vertreten Ihre Ansprüche außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.
Insbesondere vor der Unterschrift unter wichtige Verträge, bei ungewöhnlichen Klauseln, hohen Vertragswerten oder Dauerschuldverhältnissen. Eine Prüfung vorab kostet deutlich weniger als eine spätere Auseinandersetzung über unklare oder nachteilige Regelungen.
Sinnvoll ist ein schrittweises Vorgehen: zunächst die zentrale digitale Ablage bestehender Verträge, dann eine automatisierte Fristenkontrolle und schließlich die Standardisierung wiederkehrender Vertragsprozesse. Wir beraten Sie, welche Legal-Tech-Lösungen zu Ihrem Unternehmen passen.
Im B2C-Bereich gelten strenge Informationspflichten, Widerrufsrechte und AGB-rechtliche Vorgaben nach § 305 ff. BGB. Im B2B-Bereich besteht mehr Gestaltungsspielraum, dennoch drohen bei unwirksamen Klauseln oder Wettbewerbsverstößen nach dem UWG Abmahnungen. Beide Bereiche erfordern sorgfältig geprüfte Vertragswerke.
Die Kosten richten sich nach Umfang und Art der Beratung. Wir vereinbaren transparente Honorare, häufig auf Stunden- oder Pauschalbasis, und nennen Ihnen den Rahmen vor der Mandatierung. Im Erstgespräch klären wir, welche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich sind.
corelaw ist eine Wirtschaftskanzlei in Hannover. Fachanwälte beraten und vertreten Unternehmen, Anleger und Privatpersonen im Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Versicherungsrecht. Persönlich, digital und strategisch.
Die Kanzlei corelaw hat ihren Sitz im CTH Tower, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover, im Stadtteil Bult. Sie ist mit den Stadtbahnlinien 4, 5 und 11 (Haltestelle Clausewitzstraße) erreichbar; im Gebäude befindet sich ein Parkhaus.
corelaw berät und vertritt Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter, Anleger und Privatpersonen, die eine belastbare wirtschaftsrechtliche Lösung brauchen, außergerichtlich wie vor Gericht.
corelaw ist auf Wirtschaftsrecht spezialisiert: Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Versicherungsrecht sowie Wirtschaftsrecht und Legal Tech.
Jeder Mandant hat einen festen Ansprechpartner, der sein Rechtsgebiet wirklich beherrscht. corelaw arbeitet mit digitaler Akte, kurzen Reaktionszeiten und einer klaren Strategie, die Chancen, Risiken und Kosten von Anfang an transparent macht.
Sie erreichen corelaw telefonisch unter +49 511 54747-305, per E-Mail an info@corelaw.de oder über die Online-Terminbuchung. Erstgespräche sind telefonisch, per Video oder persönlich in Hannover möglich.