Rechtsgebiet

Bank- & Kapital­markt­recht

corelaw vertritt Anleger und Bankkunden bei Falschberatung, Kreditwiderruf, Prospekthaftung und Streit mit Banken. Als Fachanwaltskanzlei in Hannover, für Mandanten bundesweit.

Das Rechtsgebiet

Rechte, die Anleger
zu selten nutzen.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Banken, Anlegern und Kreditnehmern, von der Anlageberatung über Kreditverträge bis zum Wertpapierhandel. Es bestimmt, welche Pflichten Banken, Sparkassen und Vermittler gegenüber ihren Kunden haben, und was gilt, wenn diese Pflichten verletzt werden. Wer falsch beraten wurde, zu viel gezahlt hat oder in einer notleidenden Anlage steckt, hat häufig mehr Rechte, als ihm bewusst ist. Unser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Jan-Michael Rädecke, prüft, welche Ansprüche sich noch durchsetzen lassen, und vertritt Sie gegenüber Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften. Sachlich, ohne falsche Versprechen, aber konsequent, außergerichtlich wie vor Gericht.

Fachanwalt von corelaw prüft Beratungsprotokolle einer Bank am Schreibtisch
01Leistung

Falschberatung & Schadensersatz

Banken und Sparkassen schulden bei der Anlageberatung eine anleger- und objektgerechte Beratung: Die Empfehlung muss zu Ihren Kenntnissen, Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passen, und Sie müssen vollständig über Risiken, Kosten und Laufzeit des Produkts informiert werden. Fehlt eines von beidem, ist die Beratung regelmäßig fehlerhaft und begründet einen Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB. Ein häufiger Streitpunkt sind verschwiegene Rückvergütungen, sogenannte Kick-backs: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Banken solche Provisionen offenlegen, weil sie einen Interessenkonflikt begründen. Wir prüfen Beratungsprotokolle und Unterlagen und setzen Ihren Anspruch gegenüber Bank und Vermittler durch.

Typische Situationen
  • Geschlossener Fonds: Ihnen wurde eine „sichere Altersvorsorge“ verkauft, tatsächlich haften Sie als Kommanditist.
  • Zertifikate: Vom Totalverlustrisiko war im Gespräch nie die Rede, im Beratungsprotokoll steht das Gegenteil.
  • Rückvergütungen: Die Bank hat verschwiegen, dass sie an der empfohlenen Anlage selbst mitverdient.
Beratung prüfen lassen

Verwandt: Versicherungsrecht · Wirtschaftsrecht

Anwalt von corelaw in einer Vergleichsverhandlung am Konferenztisch
02Leistung

Kreditwiderruf & Darlehensrecht

Bei Verbraucherdarlehen, insbesondere älteren Immobilienkrediten, ist die Widerrufsbelehrung häufig fehlerhaft. Dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, und der Widerruf ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Dieser Widerrufsjoker erlaubt es, sich von teuren Altverträgen zu lösen oder günstiger umzuschulden. Auch bei der vorzeitigen Kreditablösung lohnt der Blick ins Detail: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist häufig zu hoch berechnet, etwa durch einen unzutreffenden Referenzzins oder unberücksichtigte Sondertilgungsrechte. Laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig. Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und fordern zu Unrecht gezahlte Beträge zurück.

Typische Situationen
  • Vorfälligkeits­entschädigung: Beim vorzeitigen Verkauf Ihrer Immobilie verlangt die Bank eine Summe, deren Berechnung sie nicht offenlegt.
  • Widerrufsbelehrung: Ihr Darlehensvertrag enthält eine fehlerhafte Belehrung, der Vertrag läuft aber noch.
  • Zinsanpassung: Bei einem Prämiensparvertrag oder Kontokorrent wurden die Zinsen einseitig und intransparent angepasst.
Kreditvertrag prüfen lassen
Zwei Anwälte von corelaw bei der Übergabe einer Mandatsakte
03Leistung

Prospekthaftung & Kapitalanlagen

Geschlossene Fonds, Zertifikate und Nachrangdarlehen versprechen oft hohe Renditen bei tatsächlich hohem Risiko: Kapital ist über Jahre gebunden, Zertifikate hängen von der Bonität des Emittenten ab, Nachrangdarlehen treten im Insolvenzfall hinter alle anderen Gläubiger zurück. Enthält der Verkaufsprospekt unrichtige oder unvollständige Angaben zu Risiken, Kosten oder Verflechtungen, kommt eine Prospekthaftung in Betracht, meist mit dem Ziel der Rückabwicklung. Gerät ein Fonds in Schieflage, prüfen wir Ansprüche gegen Bank, Vermittler und Initiatoren und wehren Nachschusspflichten ab, wo es möglich ist.

Typische Situationen
  • Prospektfehler: Der Verkaufsprospekt verschweigt wesentliche Risiken oder die Verflechtungen der Initiatoren.
  • Rückforderung: Ausschüttungen wurden gestoppt, jetzt sollen bereits gezahlte Beträge zurückgezahlt werden.
  • Nachrangdarlehen: Der Anbieter ist insolvent, Ansprüche gegen Vermittler und Berater bestehen aber weiter.
Anlage prüfen lassen
Anwälte von corelaw im Gespräch mit einem Bankvertreter
04Leistung

Streit mit der Bank

Auch außerhalb der Kapitalanlage kommt es regelmäßig zu Streit mit Banken und Sparkassen, etwa über Konto und Zahlungsverkehr, Gebührenklauseln oder gestellte Sicherheiten. Kontoführungsentgelte, Preiserhöhungsklauseln und Entgelte für Ersatzkarten oder Mahnungen halten einer rechtlichen Prüfung häufig nicht stand. Bei Verdacht auf Anlagebetrug, etwa durch Schneeballsysteme oder gefälschte Handelsplattformen, zählt schnelles Handeln: Unterlagen sichern, Zahlungen stoppen, Ansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen. Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen systematisch und vertreten Sie gegenüber Ihrer Bank.

Typische Situationen
  • Kontokündigung: Die Bank beendet die Geschäftsverbindung ohne nachvollziehbaren Grund.
  • Phishing: Nach einer nicht autorisierten Überweisung weigert sich die Bank, den Betrag zu erstatten.
  • Sicherheiten: Die Bank verwertet Sicherheiten, obwohl über eine Sanierung noch verhandelt wird.
Fall besprechen
Anwalt von corelaw begrüßt eine Mandantin per Handschlag vor dem Bürogebäude
Warum corelaw

Spezialisten, keine Generalisten

Bank- und Kapitalmarktrecht ist bei uns kein Nebenfach, sondern Kernkompetenz. Lernen Sie Dr. Jan-Michael Rädecke, Ihren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Rechtsanwalt Mirco Ewert, der Anleger und Kreditnehmer im Bank- und Finanzrecht vertritt, kennen oder erfahren Sie mehr über die Kanzlei.

Fachanwalt als Ansprechpartner

Ihr Mandat führt ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der Ihre Akte wirklich kennt.

Wirtschaftliches Verständnis

Wir verstehen die Zusammenhänge Ihrer Anlage oder Ihres Kredits, nicht nur die Paragrafen.

Ehrliche Erfolgseinschätzung

Wir sagen Ihnen, was geht und was nicht, statt Erwartungen zu schüren.

Klare Kommunikation

Verständliche Empfehlungen statt Paragrafendeutsch, mit transparenten Kosten von Anfang an.

Schnelle Reaktionszeiten

Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei drohender Verjährung auch kurzfristig.

Vertretung bundesweit

Sitz in Hannover, Vertretung gegenüber Banken und Fondsgesellschaften in ganz Deutschland.

Anwalt von corelaw erläutert Mandanten die Strategie zur Durchsetzung ihrer Ansprüche
05Leistung

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Häufig lässt sich ein Anspruch bereits außergerichtlich durchsetzen, wenn die Beweislage klar ist. Weigert sich die Bank, prüfen wir, ob eine Klage wirtschaftlich sinnvoll ist, und beziehen Kosten, Risiko und eine mögliche Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierung in die Empfehlung ein. Entscheidend ist der Faktor Zeit: Ansprüche gegen Banken, Vermittler und Fondsgesellschaften verjähren regelmäßig innerhalb von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie von Beratungsfehler und Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens nach zehn Jahren ab Entstehung. Wer zu lange wartet, verliert seine Ansprüche unabhängig davon, wie eindeutig der Fall ist. Eine frühzeitige Prüfung sichert Ihre Rechte vor Fristablauf.

Ansprüche prüfen lassen
Ablauf

So läuft Ihr Mandat ab

01

Erstkontakt

Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminbuchung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

02

Analyse

Wir prüfen Verträge, Beratungsprotokolle, Prospekte und Fristen und ordnen Ihre Situation rechtlich wie wirtschaftlich ein.

03

Strategie

Sie erhalten eine klare Empfehlung mit Chancen, Risiken und transparenten Kosten, bevor das Mandat beginnt.

04

Vertretung

Wir verhandeln mit der Bank und vertreten Sie, wenn nötig, konsequent vor Gericht. Bis zum Ergebnis.

Häufige Fragen

Bank- und Kapitalmarktrecht: Ihre Fragen

Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Banken, Kapitalanlegern und Anlegern am Kapitalmarkt. Es umfasst Anlageberatung, Kreditverträge, Wertpapierhandel und die Haftung bei Falschberatung oder fehlerhaften Prospekten. Grundlage sind vor allem BGB, Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).

Ein Anspruch besteht, wenn die Bank Sie nicht anleger- und objektgerecht beraten hat, also Risiken, Kosten oder Rückvergütungen verschwiegen oder ein Produkt empfohlen hat, das nicht zu Ihrer Risikobereitschaft passte. Entscheidend ist, ob die Beratung im Zeitpunkt der Empfehlung fehlerhaft war und Sie dadurch einen Schaden erlitten haben.

Anlegergerecht bedeutet, dass die Empfehlung zu Ihren Kenntnissen, Erfahrungen, Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passt. Objektgerecht bedeutet, dass Sie über die Eigenschaften und Risiken des konkreten Produkts vollständig und richtig informiert werden. Fehlt eines von beidem, kann die Beratung fehlerhaft und ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Rückvergütungen sind Provisionen, die eine Bank von einem Fondsanbieter für den Vertrieb einer Kapitalanlage erhält, ohne dies dem Kunden offenzulegen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Banken solche Zahlungen offenlegen, da sie einen Interessenkonflikt begründen. Wird das verschwiegen, kann dies einen eigenständigen Schadensersatzanspruch auslösen.

Bei Verbraucherdarlehen mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann das Widerrufsrecht auch heute noch bestehen, weil die Widerrufsfrist ohne ordnungsgemäße Belehrung nicht zu laufen beginnt. Betroffen sind vor allem ältere Immobilienkredite. Ob im Einzelfall ein Widerruf noch möglich ist, hängt von der konkreten Belehrung und dem Vertragsdatum ab.

Eine Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, wenn sie den Verbraucher nicht klar und verständlich über Fristbeginn, Fristdauer und die Modalitäten des Widerrufs informiert, etwa durch unklare Formulierungen oder eine fehlerhafte Musterbelehrung. Solche Fehler führen dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und der Widerruf auch nach Jahren noch möglich ist.

Prospekthaftung greift, wenn der Verkaufsprospekt einer Kapitalanlage unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Umständen enthält, etwa zu Risiken, Kosten oder wirtschaftlichen Verhältnissen des Anbieters. Anleger können dann Herausgeber, Initiatoren oder Prospektverantwortliche auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, meist auf Rückabwicklung der Anlage gegen Rückzahlung des Kapitals.

Wir prüfen zunächst, ob bei Vermittlung und Prospekt Beratungsfehler oder Prospektmängel vorliegen, die Ansprüche gegen Bank, Vermittler oder Initiatoren begründen. Parallel sichern wir Ihre Rechte als Anleger, etwa Informations- und Auskunftsrechte, und prüfen, ob eine Nachschusspflicht besteht oder abgewehrt werden kann.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich, den eine Bank bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens verlangen darf. Sie ist zu hoch, wenn die Bank sie falsch berechnet, etwa mit einem unzutreffenden Referenzzins oder ohne Berücksichtigung ersparter Risikokosten. Wir prüfen die Berechnung und fordern Rückzahlung, wenn zu viel gezahlt wurde.

Laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig, weil sie den Kunden entgegen den gesetzlichen Vorgaben unangemessen benachteiligen. Bei Unternehmerdarlehen ist die Rechtslage differenzierter zu beurteilen. Wir prüfen Ihren Vertrag und setzen zu Unrecht gezahlte Gebühren gegenüber der Bank durch.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit Ende des Jahres, in dem Sie von Beratungsfehler und Schaden Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen. Unabhängig von der Kenntnis verjähren Ansprüche spätestens nach zehn Jahren ab Entstehung. Eine frühzeitige Prüfung sichert Ihre Ansprüche vor Fristablauf.

Das hängt von Beweislage, Anspruchshöhe und Erfolgsaussichten ab, die wir vor jeder Klage realistisch einschätzen. Häufig lässt sich ein Anspruch bereits außergerichtlich durchsetzen, wenn die Beweislage klar ist. Bei Weigerung der Bank prüfen wir, ob eine Klage wirtschaftlich sinnvoll ist, und beziehen Kosten und Risiko in die Empfehlung ein.

Die Kosten richten sich nach Streitwert und Aufwand des Mandats. Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten bereits im Erstgespräch und prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierung in Betracht kommt. So behalten Sie von Anfang an die Kontrolle über Ihr Kostenrisiko.

Sichern Sie alle Unterlagen, Zahlungsbelege und Kommunikation und stellen Sie weitere Zahlungen sofort ein. Wir prüfen zivilrechtliche Ansprüche gegen Verantwortliche und Vermittler und klären, ob parallel eine Strafanzeige sinnvoll ist. Schnelles Handeln erhöht die Chance, noch vorhandenes Vermögen zu sichern.

Ja. corelaw hat den Sitz in Hannover, vertritt Mandanten aber bundesweit gegenüber Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften, telefonisch, per Video oder persönlich. Verfahren führen wir vor den zuständigen Gerichten in ganz Deutschland.

In dringenden Fällen, etwa bei drohender Verjährung, kurzfristig. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 511 54747-305, per E-Mail an info@corelaw.de oder über die Online-Terminbuchung. Ein Erstgespräch ist telefonisch, per Video oder persönlich in Hannover möglich.