Rechtsgebiet

Versicherungs­recht

Wenn die Versicherung nicht zahlt, setzt corelaw Ihre Ansprüche in Hannover und bundesweit durch. Aus der Perspektive eines Anwalts, der die Versicherungsseite von innen kennt.

Das Rechtsgebiet

Wenn die Versicherung
nicht zahlt.

Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern, vom Vertragsschluss über Anzeigepflichten und Obliegenheiten bis zur Leistungsprüfung im Schadenfall. Grundlage ist vor allem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), ergänzt durch die Bedingungen des einzelnen Vertrags. In der Praxis entscheidet oft das Kleingedruckte und die Frage, wie der Versicherer eine Klausel im konkreten Fall auslegt. Lehnt er die Leistung ab oder kürzt sie, ist das selten das letzte Wort: Viele Ablehnungen sind formal oder inhaltlich angreifbar. Unser Anwalt Thomas Frankfurth war zuvor Justiziar einer großen Versicherung und kennt die interne Prüfungspraxis und die Argumentationsmuster der Versicherer aus eigener Erfahrung. Dieses Wissen setzen wir konsequent für Ihre Ansprüche ein, außergerichtlich wie vor Gericht.

Anwalt von corelaw bespricht mit einem Mandanten den Deckungsstreit vor dem Landgericht
01Leistung

Leistungsablehnung & Deckungsstreit

Eine Ablehnung ist selten das letzte Wort. Der erste Schritt ist die genaue Prüfung des Ablehnungsschreibens: Auf welche Klausel stützt sich der Versicherer, und ist die Begründung nachvollziehbar oder nur eine Standardformulierung ohne echte Prüfung des Einzelfalls? Wir fordern die vollständige Akte an, prüfen Police und Bedingungen und legen fristgerecht Widerspruch ein. Beim Deckungsstreit geht es um die Frage, ob ein Schaden überhaupt vom Versicherungsschutz umfasst ist. Typische Streitpunkte sind Ausschlussklauseln, die Reichweite des versicherten Risikos oder angebliche Obliegenheitsverletzungen nach § 28 VVG. Wir klären die Deckungsfrage zunächst außergerichtlich mit dem Versicherer, notfalls im Wege der Deckungsklage vor dem zuständigen Gericht.

Typische Situationen
  • Leitungswasserschaden: Der Versicherer lehnt ab, weil Sie den Schaden angeblich zu spät gemeldet haben, obwohl die Ursache erst Wochen später sichtbar wurde.
  • Brandschaden: Im Ablehnungsschreiben steht nur eine Ausschlussklausel, ohne dass der Versicherer den konkreten Hergang geprüft hat.
  • Rechtsschutz: Die Deckungszusage wird verweigert, weil der Rechtsschutzfall vor Vertragsbeginn eingetreten sein soll.
Ablehnung prüfen lassen

Verwandt: Bank- & Kapitalmarktrecht · Gesellschaftsrecht

Fachanwalt von corelaw prüft ein Gutachten zur Berufsunfähigkeit
02Leistung

Berufs­unfähigkeit

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung stützen sich Ablehnungen meist auf medizinische Gutachten, die den Grad der Berufsunfähigkeit anders bewerten, als es die Realität des Versicherten hergibt. Wir prüfen das Gutachten, die zugrunde gelegte Berufsdefinition und die Bedingungen Ihres Vertrags genau. Häufig beruhen Ablehnungen auf unvollständigen Gutachten oder falsch angewandten Bedingungen, dann lohnt oft ein Gegengutachten. Wir legen Widerspruch ein und setzen Ihre Rente notfalls gerichtlich durch. Auch bei einer laufenden Rente kann der Versicherer eine Nachprüfung einleiten und die Zahlung einstellen, wenn er eine Besserung annimmt. Ob diese Annahme tatsächlich trägt, prüfen wir ebenso gründlich wie die ursprüngliche Ablehnung.

Typische Situationen
  • Verweisung: Ein Gutachten hält Sie für einsatzfähig in einer Tätigkeit, die Sie so nie ausgeübt haben.
  • Nachprüfung: Die laufende Rente wird eingestellt, obwohl sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert hat.
  • Anzeigepflicht: Der Versicherer beruft sich rückwirkend auf eine Bagatelle in der Krankenakte und will vom Vertrag zurücktreten.
BU-Fall besprechen
Rechtsanwalt von corelaw begrüßt einen Mandanten im Empfang der Kanzlei
03Leistung

Sach- & Gebäude­versicherung

Nach Wasser-, Feuer-, Sturm- oder Einbruchschäden kürzen Versicherer die Leistung in der Praxis häufig, unter Berufung auf angebliche Obliegenheitsverletzungen, Unterversicherung oder grobe Fahrlässigkeit. Dabei liegt die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit nach § 81 VVG beim Versicherer, und viele Quoten sind überhöht oder unzureichend begründet. Wir prüfen die Schadensberechnung, die zugrunde gelegte Versicherungssumme und die Begründung der Kürzung im Detail und setzen den vollen berechtigten Anspruch durch.

Typische Situationen
  • Sturmschaden: Der Versicherer zahlt nur die Hälfte und beruft sich auf Unterversicherung.
  • Einbruch: Die Leistung wird gekürzt, weil ein Fenster gekippt war und das als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird.
  • Regulierung: Der Sachverständige des Versicherers setzt den Zeitwert deutlich unter die tatsächlichen Wiederherstellungskosten.
Kürzung prüfen lassen
Fachanwalt von corelaw berät einen Geschäftsführer zur D&O-Deckung
04Leistung

D&O & Gewerbe­versicherung

Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer und Vorstände vor den finanziellen Folgen persönlicher Haftung. Lehnt der Versicherer die Deckung ab, etwa mit dem Vorwurf vorsätzlichen Handelns oder wissentlicher Pflichtverletzung, steht schnell die persönliche Existenz auf dem Spiel. Für Unternehmen ist der Deckungsstreit oft existenziell, etwa wenn Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht oder Cyber-Versicherung die Übernahme verweigern, während ein Dritter Ansprüche geltend macht. Wir fahren dann eine zweigleisige Strategie: Abwehr des Drittanspruchs und parallel Durchsetzung der Deckung.

Typische Situationen
  • D&O: Der Versicherer verweigert schon die Abwehrdeckung mit dem Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung.
  • Cyber-Schaden: Nach einem Angriff wird auf angeblich nicht eingehaltene IT-Obliegenheiten verwiesen.
  • Betriebshaftpflicht: Die Deckung wird abgelehnt, während der Geschädigte bereits Klage erhoben hat.
Deckung prüfen lassen
Fachanwalt von corelaw im Beratungsgespräch zum Versicherungsfall
Warum corelaw

Der Blick von der anderen Seite

Wir kennen die Argumente der Versicherer, weil wir früher selbst auf dieser Seite standen. Lernen Sie Thomas Frankfurth und Mirco Ewert, Ihre Anwälte im Versicherungsrecht, kennen oder erfahren Sie mehr über die Kanzlei.

Prüfpraxis von innen bekannt

Ihr Anwalt war Justiziar einer großen Versicherung und kennt deren interne Prüfungspraxis aus eigener Erfahrung.

Ehrliche Erfolgseinschätzung

Wir sagen Ihnen, was geht und was nicht, statt Erwartungen zu schüren.

Konsequente Durchsetzung

Widerspruch, Verhandlung und notfalls Klage, bis Ihre Leistung durchgesetzt ist.

Klare Kommunikation

Ein fester Ansprechpartner, transparente Kosten und verständliche Empfehlungen.

Schnelle Reaktion

Kurze Reaktionszeiten und digitale Wege, wenn Fristen laufen und es eilig ist.

Vertretung bundesweit

Sitz in Hannover, Vertretung gegenüber allen großen Versicherern in ganz Deutschland.

Anwalt von corelaw erläutert Mandanten die Durchsetzung ihrer Versicherungsleistung
05Leistung

Durchsetzung Ihrer Leistung

Ob außergerichtlich oder vor Gericht: Entscheidend ist, schnell und in der richtigen Reihenfolge zu handeln. Nach einer Ablehnung setzt der Versicherer häufig eine Klagefrist, innerhalb derer Sie reagieren müssen, sonst kann der Anspruch als erloschen gelten. Die allgemeine Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag beträgt in der Regel drei Jahre. Wir fordern die Akte an, legen Widerspruch ein und verhandeln mit dem Versicherer. Bleibt er bei seiner Ablehnung, klagen wir vor dem zuständigen Gericht. Auch unberechtigte Regressforderungen des Versicherers wehren wir konsequent ab, denn Regressschreiben wirken oft endgültiger, als sie es rechtlich sind. Häufig übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten der Vertretung.

Anspruch durchsetzen
Ablauf

So läuft Ihr Mandat ab

01

Erstkontakt

Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminbuchung. Wir hören zu und schätzen ehrlich ein.

02

Analyse

Wir prüfen Vertrag, Bedingungen und die Ablehnung im Detail und ordnen Ihre Erfolgsaussichten realistisch ein.

03

Strategie

Sie erhalten einen klaren Fahrplan mit Zielen, Risiken und transparenten Kosten, bevor das Mandat beginnt.

04

Vertretung

Wir verhandeln mit dem Versicherer und vertreten Sie mit Nachdruck, notfalls vor Gericht. Bis zum Ergebnis.

Häufige Fragen

Versicherungsrecht: Ihre Fragen

Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern. Grundlage ist vor allem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es betrifft Vertragsschluss, Anzeigepflichten, Obliegenheiten, Leistungsprüfung und die Durchsetzung von Ansprüchen, wenn der Versicherer nicht oder nicht vollständig zahlt.

Eine Ablehnung ist häufig nicht das letzte Wort. Wir prüfen Police, Bedingungen und Begründung des Versicherers auf formale und inhaltliche Fehler. In vielen Fällen lässt sich der Anspruch außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen, wenn die Ablehnung nicht tragfähig begründet ist.

Wir prüfen das Ablehnungsschreiben, das medizinische Gutachten und die Bedingungen Ihres Vertrags. Häufig beruhen Ablehnungen auf unvollständigen Gutachten oder falsch angewandten Bedingungen. Wir legen Widerspruch ein, holen bei Bedarf ein Gegengutachten ein und setzen die Rente notfalls gerichtlich durch.

Ein Deckungsstreit entsteht, wenn Versicherer und Versicherungsnehmer uneinig sind, ob ein Schaden vom Versicherungsschutz umfasst ist. Häufige Streitpunkte sind Ausschlussklauseln, der Umfang des versicherten Risikos oder die Reichweite von Obliegenheiten. Wir klären die Deckungsfrage außergerichtlich oder vor Gericht.

Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Geschäftsführer und Vorstände vor den finanziellen Folgen persönlicher Haftung für Pflichtverletzungen im Amt. Lehnt der Versicherer die Deckung ab, etwa wegen vorsätzlichen Verhaltens, prüfen wir die Ablehnung und vertreten Sie gegenüber dem Versicherer.

Grundsätzlich ersetzt die Versicherung den vertraglich vereinbarten Schaden gemäß Bedingungen. In der Praxis kürzen Versicherer häufig unter Berufung auf Obliegenheitsverletzungen, Unterversicherung oder angebliche grobe Fahrlässigkeit. Wir prüfen die Kürzung und setzen den vollen Anspruch durch, wo er berechtigt ist.

Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers, etwa Anzeige-, Auskunfts- und Verhaltenspflichten nach § 28 VVG. Bei vorsätzlicher Verletzung kann der Versicherer leistungsfrei werden, bei grob fahrlässiger Verletzung die Leistung kürzen. Ob dies rechtmäßig geschieht, prüfen wir im Einzelfall genau.

Nach § 81 VVG kann der Versicherer die Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen (Quotelung). Die Beweislast liegt beim Versicherer. Viele Kürzungen sind unzureichend begründet oder überhöht, wir prüfen die Quote im Detail.

Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anfechten. Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen unterscheiden sich je nach Verschuldensgrad. Wir prüfen, ob der Versicherer diese Rechte tatsächlich und fristgerecht ausgeübt hat.

Versicherer nehmen nach Schadenregulierung mitunter beim Versicherungsnehmer oder Dritten Regress. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen des Regresses überhaupt vorliegen, ob die Forderung der Höhe nach berechtigt ist und wehren unberechtigte Regressforderungen konsequent ab.

Nach einer Ablehnung läuft häufig eine Klagefrist, innerhalb derer Sie reagieren müssen, sonst kann der Anspruch als erloschen gelten. Die allgemeine Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag beträgt in der Regel drei Jahre. Handeln Sie nach einer Ablehnung zügig, um Fristen nicht zu versäumen.

Das hängt von den Erfolgsaussichten, dem Streitwert und Ihrer Kostensituation ab. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage ehrlich, bevor wir zur Klage raten, und zeigen Ihnen auch, wenn Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe infrage kommen.

Die Kosten richten sich nach Gegenstandswert und Aufwand. Häufig übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Im Erstgespräch klären wir die Kostenfrage transparent und nennen Ihnen den Rahmen vor der Mandatierung.

Wer die interne Prüfungspraxis und Argumentation von Versicherern aus eigener Erfahrung kennt, erkennt schneller, ob eine Ablehnung tragfähig begründet ist oder nur eine Standardformulierung ist. Dieses Wissen verschafft einen strategischen Vorteil bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ja. corelaw hat den Sitz in Hannover, vertritt Mandanten aber bundesweit gegenüber allen großen Versicherern, telefonisch, per Video oder persönlich, und führt Verfahren vor den zuständigen Gerichten in ganz Deutschland.

In dringenden Fällen kurzfristig. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 511 54747-305, per E-Mail an info@corelaw.de oder über die Online-Terminbuchung. Ein Erstgespräch ist telefonisch, per Video oder persönlich in Hannover möglich.