
Ansprüche durchsetzen
Der beste Vertrag nützt wenig, wenn er im Streitfall nicht durchgesetzt wird. Hält sich ein Geschäftspartner nicht an seine Pflichten, prüfen wir Vertrag und Pflichtverletzung genau und setzen eine Frist zur Erfüllung. Bleibt sie erfolglos, kommen Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung in Betracht. Auch Abmahnungen nach dem UWG prüfen wir auf ihre Berechtigung, wehren unberechtigte Ansprüche ab und setzen eigene Ansprüche gegen unlauteres Verhalten von Wettbewerbern durch. Wir verhandeln außergerichtlich, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, und vertreten Sie konsequent vor Gericht, wenn es sein muss.
- Abnahme verweigert: Der Kunde nimmt die Leistung nicht ab und hält die Zahlung zurück.
- Verzug: Der Lieferant liefert zu spät, über die Vertragsstrafe wird gestritten.
- Fristlose Kündigung: Ein Vertragspartner kündigt fristlos, die Begründung trägt bei genauer Prüfung nicht.




